Problem von Anonym - 38 Jahre

Besuchsrecht/Erziehungsrecht

Ich habe mit meiner Ex-Lebenspartnerin eine 7 jährige Tochter .Auf Grund grosser Entfernung sehe ich sie nur 4-5 mal im Jahr.Nun habe ich erfahren,dass sie mit ihr Auswandern will!Leider habe ich kein Sorge bzw. Erziehungsrecht.
Kann ich dies beantragen,oder wie kann ich mich dagegen wehren um zumindest das Besuchsrecht auf deutschem Boden aufrecht zu erhalten???

Anwort von Sabine

Hallo!

Wenn die Tochter bei der Mutter lebt, weil ihr euch getrennt habt, bedeutet das nicht, dass Du kein Sorgerecht hast, nur weil das Kind bei der Mutter lebt. Nach der Scheidung besteht immer noch gemeinsames Sorgerecht, wenn sie kein alleiniges Sorgerecht beantragt hat. Ein Erziehungsrecht kenne ich nicht.
Hast Du also, weil Du der leibliche Vater bist und das Kind in eurer Ehe geboren ist, dass Sorgerecht mit, dann kann sie nicht ohne weiteres in das Ausland auswandern. Hierzu wird sie wahrscheinlich Deine Zustimmung brauchen. Es gibt darüber Gesetze und ich möchte Dir raten, Dich bei einem Anwalt darüber beraten zu lassen, damit es keine Missverständnisse gibt und Du auch genau verstehen kannst, was da eigentlich vor sich geht und welche Rechte und Pflichten Du hast. Vielleicht ist das Kind ja auch gar nicht ehelich geboren, dann sieht die Lage nämlich schon wieder ganz anders aus. Wie gesagt, lass Dich anwaltlich beraten, dann bist Du immer auf der sicheren Seite.

Lieben Gruß