Problem von Anonym - 30 Jahre

Vater oder nicht?

Hallo liebes Kummerkastenteam,

ich habe ein Problem , welches sich schon über ca. 4 Jahre hinzieht. Ich lebe von meinem langjährigen Partner getrennt, mit dem ich auch einen Sohn (5 Jahre) habe. Mein Ex-Partner lebt nun wieder in einer neuen Beziehung, in der er wohl nicht sehr viel zu sagen hat. Er liebt seinen Sohn über alles, aber er nimmt sich heraus, zu kommen und anzurufen , wann er will. Ich habe ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, dass er , dem Kind zuliebe, doch bitte regelmäßig anruft oder vorbeikommt. Wir leben ca. 50 KM auseinander, doch bisher half nichts. Zu Hören bekomme ich dann immer, dass er das ja wüßte , es aber nicht anders geht. Das bedeutet: Mal ruft er alle paar Tage an, dann wieder Wochenlang nichts. Dann will er vorbeikommen, was dann aber nichts wird, oder wenn er kommt, dann hat er meist nicht lange Zeit. Ich möchte unserem Sohn jedoch den Vater nicht vergraulen. Soll ich den Umgang erzwingen? Was kann ich tun, damit unsere Sohn seinen Vater regelmäßig sehen kann oder mit ihm was unternimmt?

Lieben Dank

Anwort von Sabine

Hallo!

Du kannst den Vater natürlich nicht zwingen. Er hat ein 14tägiges Besuchsrecht und oft ist es so, dass die Kinder oder in diesem Fall das Kind dann auch das Wochenende von Freitags bis Sonntags bei dem Vater bleiben. So ist es eigentlich in der Regel. Es gibt natürlich Ausnahmen und man kann das Besuchsrecht vereinbaren, absprechen. Wenn Dein Mann alle 14 Tage keine Zeit hat, dann kann man ein Ausweichwochenende aussuchen oder andere Möglichkeiten finden. Er ist nicht verpflichtet sich regelmäßig bei seinem Kind zu melden. Das kann er machen, wie er mag. Das Kind wird dann eines Tages selber entscheiden, ob er den Kontakt zum Vater noch möchte. Du kannst weder das Kind zwingen noch kannst Du den Vater zum Kontakt zwingen. Dies sollte schon auf freier Basis geschehen.
Es hat wahrscheinlich nicht viel Sinn ihm da reinzureden, wie Du selber schon festgestellt hast. Wenn er nicht mag, dann mag er nicht. Ich würde mich an Deiner Stelle nicht so sehr darüber aufregen und ihn gewähren lassen. Woran er sich halten muß, wenn nichts anderes vereinbart ist, dass ist das 14tägige Besuchsrecht, welches absprachegemäß verändert werden kann. Telefonate und weitere Kontakte sind halt nur mit Einverständnis ok oder wie Du es für richtig hälst für das Kind.

Lieben Gruß.