Problem von Cami - 30 Jahre

(ex) freundin schlägt mich und zerdeppert ständig die Wohnung

hallo,

fällt mir etwas schwer zu schreiben, aber so skuril es vielleicht klingt, meine freundin geht so dermaßen auf mich los, das ich langsam echt angst habe das was passiert. die beziehung ist am ende der endphase, nur sie lässt absolut nicht locker. nun nach einem jahr weiss ich das es nichts bringt und will die endgültige trennung. kaum kommt sie in meine nähe beschimpft sie mich mit den übelsten beleidigungen die man einem mann sagen kann. ich habe das gefühl das sie WILL das ich irgendwie zurück schlage, nur wenn ich das nur im ansatz tun würde, dann würde in 2 sekunden die polizei vor der tür stehen, und sie würde mich wegen körperverletzung anzeigen.

die situation ist sowas von hirnverbrannt, da ich aushalten muss, sie irgendwie versuche abzuwehren, aber wenn ich einmal hinlangen würde, dann würde sie nie wieder aufstehen, und das will ich absolut nicht, da ich absolut GEGEN gewalt bin, und schon gar nicht gegen eine schwächere frau.

das ist doch total krank. was kann man als Mann dagegen tun?? die hat mir gestern als ich - fälschlicherweise sie in meine wohnung gelassen habe die halbe wohnung zerschmettert. erst als ich die polizei am telefon hatte ist sie auf die straße gerannt, hat mir noch in die autotür rein getreten und ist verschwunden.

gleichzeitig erzählt sie mir was von liebe!!

also meine frage, was soll ich tun? kann ich mir was vom richter besorgen lassen, so ein schreiben das sie nicht mehr in meine nähe kommen darf??

ich habe gehört so etwas gibt es. schon arm als mann sowas zu schreiben, aber ich will mich absolut nicht körperlich gegen sie zur wehr stellen wenn es zur nächsten eskalation kommen sollte.

horror zustand!
wer hat einen rat für mich?

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Du hast die gleichen Rechte wie sie als Frau: Körperverletzung, Sachbeschädigung sind die Dinge, die mir sofort in den Kopf schießen. Du kannst sie anzeigen. Niemand hat das Recht, Deine Sachen zu zerstören und auch nicht, Dich zu schlagen.

Es gibt die Möglichkeit der 'einstweiligen Verfügung'; d.h. dass sie sich nicht mehr nähern darf. Darüber kann Dich jeder Anwalt und jede Polizeidienststelle informieren.

Alles Gute!
Dana