Problem von Anonym

Heftiger Psychoterror von Mitmietern

Ich habe unter mir eine Katastrophenfamily wohnen, die völlig rücksichtslos ist und machen was sie wollen. Als sie noch nach 23 Uhr wieder mal so laut waren, bin ich hin u.habe höflich nett gefragt ob sie leiser machen würden.Seither schikanieren sie wo sie nur können u.versuchen mich bewußt aus dem Haus zu ekeln.Sie haben mir wichtige Post entwendet u.einbehalten u.schon kurz nach meinem Einzug eine Rauschgeräuschanlage installiert,die so durchdringend ist,daß das schlafen selbst mit Ohrenstöpseln nicht möglich ist.Ich habe daher monatelang woanders schlafen müssen.Weil mich daß jedoch nicht rausbefördert hat,konnte ich nach vielem hämmern bohren hören und exakt danach machen sie mir jetzt sogar Gerüche in die Wohnung,weshalb ich in dem Geruch nicht mehr schlafen kann.Wer weiß,wie man Löcher im Fußboden feststellen und beweisen kann,da man ja in der Beweispflicht ist?!

Anwort von Michael

Hallo Du Leidgeplagte(r),
mit Deinem Problem habe ich leider sehr oft zu tun. Viele Mieter respektieren sich gegenseitig nicht und machen sich das Leben zu Hölle. In Deinem Fall artet es sogar in den Straftatbestand der Nötigung (§240 StGB) aus. Möglichkeiten Dich gegen dieses Verhalten zu wehren gibt es genug. Sprich zunächst mit eurer Hausverwaltung und berichte dieser die Vorkommnisse. Sollte die Hausverwaltung nichts unternehmen setze Dich bitte mit einem Anwalt Deines Vertrauens in Verbindung (hier bitte die Klauseln der Rechtsschutzversicherung beachten) und schildere ihm was im Haus geschieht. In jedem Falle solltest Du ein Lärmprotokoll (d.h. Tag und Uhrzeit und Art der Lärmbelästigung aufschreiben) und ggf. ein "Gestanksprotokoll" (siehe Lärmprotokoll) anfertigen, denn die Beweislast obliegt immer der Anklage.
In jedem Fall solltest Du ebenfalls die Bewohner der anderen Wohnung darauf aufmerksam machen, dass Du Deinen Anwalt einschaltest, falls sie ihre Schikanen nicht unterlassen.
Zur Geruchsbelästigung lässt sich nur soviel sagen: sollten sie tatsächlich Löcher in die Decke gemacht haben muss die Hausverwaltung darüber informiert werden, da dies eine "bauliche Veränderung" des Gebäudes nach dem WEG- Recht darstellt und sich bis zur Sachbeschädigung (§303 StGB) ausweiten kann. Sicher werden die Vermieter dieser Familie sehr interessiert an der Sache sein.
Alles Gute