Problem von Tine - 20 Jahre

Feedback zu: Was steht mir zu

Liebe Nadja (oder auch andere werdende Mamas),

ich habe selbst vor einer Woche eine kleine Tochter zur Welt gebracht und befinde mich in einer ähnlichen Situation wie du.

Ich möchte dir einen kleinen Überblick geben, was du alles an finanziellen Hilfen erhalten KANNST.

Du beziehst derzeit ALG 2 in Höhe von 351 ? nehme ich an.

Nach der Geburt deines Babys erhältst du auf jeden Fall Elterngeld und Kindergeld- 300 ? + 154 ? p. M.

Dazu gibt es noch 208 ? für das Kind vom Jobcenter und eventuell 351 ? für dich p.M.

Zusätzlich solltest du den Kinderzuschlag beantragen - 140 ? p. M.(Familienkasse).

Wenn du alleinerziehend bist und der Kindsvater keinen Unterhalt an dich zahlt, übernimmt das erstmal das Jugendamt. Das macht dann auch noch mal 170 ? p. M.

Dir steht für dich und deine Tochter eine eigene Wohnung mit einer max. Größe von 60 qm zu, die dir das Jobcenter bezahlt. Die Wohnung kann auch größer sein, wenn sie die vorgegebene Miete für zwei Personen nicht übersteigt.

Da du schon ALG 2 erhältst, wirst du sicherlich auch die Erstlingsausstattung gezahlt bekommen, wenn du kein übermäßiges Sparguthaben vorweisen kannst. Das ist ein Festbetrag von 345 ?.

Wenn du Probleme mit den Anträgen hast, solltest du dich an deinen örtlichen Kinder- und Jugenddienst wenden (Gelbe Seiten - meist beim Einwohnermeldeamt oder Bezirksamt zu finden). Die helfen dir beim Ausfüllen der Anträge und können dir auch noch mal einen genauen Überblick über alle finanziellen Hilfen verschaffen.

Ich hoffe, ich konnte dir jetzt erstmal weiterhelfen.

Liebe Grüße
Tine

Anwort von Pavel

Vielen Dank für dein Feedback, Tine!

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