Problem von Anonym - 32 Jahre

Meine Frau schlägt mich (3)

Nach unserem Gesetz habe ich mich Strafbar gemacht. Indem ich es gewagt habe Hand gegen eine Frau zu erheben? Also was bleibt mir jetzt anderes Übrig als zu bleiben?. Denn das wird 100% gegen mich verwendet! Laut unserer Regierung muß nur ein Verdacht vorliegen um einen Ehemann Polizeilich aus der Wohnung zu entfernen. Darüber hinaus würde ich dann meine Tochter min. ein halbes Jahr nicht mehr sehen.

Robert Anwort von Robert

Hallo,

vielen Dank für die Inanspruchnahme des KummerKasten's.

Leider ist mir nicht ganz schlüssig, wie wir Dir helfen können.

Dein Titel, lautet "Meine Frau schlägt mich (3)", in Deinem Beitrag jedoch schilderst du es sei andersrum.

Das verwirrt mich etwas.

Was den Straftatbestand angeht, bist du auf dem Holzweg.

Der Gestzgeber, unterscheidet nicht zwischen männlich und weiblich.

Körperverletzung, bleibt Körperverletzung !

Strafbar gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB).

Egal wer schlägt, ob Ehemann oder Ehefrau.



Da ich nicht weiß, auf was genau du eine Reaktion seitens des KummerKasten's erwartest, beende ich hiermit meine Antwort.

In diesem Sinne, wünsche ich Dir alles Gute !



Bis dahin,


liebe Grüße


Robert