Problem von Stefan - 43 Jahre

Elternstreit

An Robert!

Betreff: http://mein-kummerkasten.de/218419/Elternstreit.html

Hallo Robert, vielen herzlichen dank für die Nachricht an meine Tochter Julia. Vorallem das Sie geschrieben Haben, das Julia bei mir bleiben kann hat Ihr sehr geholfen. Ich habe meiner tochter erklärt, das Sie es selbst entscheiden kann, bei wem und wo Sie Hauptsächlich wohnen möchte. Ich hoffe auch Sehr das das Gericht auch so denkt und entscheiden wird. Haben Sie genauere Informationen dazu? Meine (noch) Frau hat meiner Tochter jedoch mehrfach gesagt, das Sie Sie mitnehmen wird und Sie noch zu jung für diese Entscheidung ist.
Natürlich darf Julia dann so oft wie möglich zu Iher Mutter und auch dort übernachten, wenn Sie möchte.

Vielen dank nochmals, Sie haben meiner Tochter eine große Freude bereitet.

Grüße aus Bayern, Stefan *****

Robert Anwort von Robert

Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Es freut mich sehr zu hören, dass ich Deiner Tochter damals helfen konnte und ihr wieder etwas Mut machen konnte.

Ich kann Dir, auch nochmal sagen, dass Deine Frau, Julia nicht einfach mitnehmen kann.
Wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt, denn liegt es leider in der Hand des Familiengerichtes, wenn ihr euch außergerichtlich nicht einigen könnt.

Leider ist es so, dass einer Mutter ohne weiteres, das Kind nicht entzogen werden kann.

Da spielt die Einzelprüfung eine wichtige Rolle.

Folgende Punkte sind hierbei zu berücksichtigen:

- Wenn deine Frau wegzieht, müsste das Kind die Schule wechseln ?
- Wird bei einem Umzug, das Kind aus seinem gewohnten Lebensumfeld gerissen ?


Entscheidend ist aber nachwievor, der Wunsch des Kindes selbst.
Das Familiengericht, entscheidet einzig und allein zum Wohl des Kindes.

Ich habe für Dich einen Verein, der sich für die Rechte von Vätern & Kindern einsätzt.

Setze Dich bitte mit denen in Verbindung, die können Dir helfen und sagen Dir, wie du Dich am besten zu verhalten hast.


Der Verein von dem ich rede, nennt sich "Väter helfen Vätern e.V."
Dieser ist ein Verein für die gleichberechtigte Elternschaft.

Internetlink:
http://vaeter-helfen-vaetern.de/index.php?index

Hier ist für Dich, eine Sofort-Hilfe-Telefonnummer:

02841 / 4802443


Ebenfalls habe ich für Dich die E-Mail Adresse einer Familientherapeutin die für diesen Verein, tätig ist:

Frau Susanne Kirchner-Gabrisch
Email: kirchner@vaeter-helfen-vaetern.de



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Der Grundsatz, wer das Sorgerecht erhält, im Bereich keine eheliche Lebensgemeinschaft
(Scheidung; Trennung von Tisch und Bett), sieht wie folgt aus:
Das Sorgerecht, haben beide Eltern; für Angelegenheiten des täglichen Lebens derjenige Elternteil, bei welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Wunsch des Kindes ist in jedem Fall ausschlaggebend !


Ich wünsche Dir alles Gute für die Zukunft und das nicht erst eine Gerichtsverhandlung notwendig ist um die Sache zu klären.


Liebe Grüße


Robert