Problem von Sebby - 16 Jahre

Schule abbrechen?

Hallo!

Und zwar möchte ich gerne meine jetzige Schullaufbahn für das eine Jahr unterbrechen, da ich ehe schon zuviele Fehltage habe etc. dass mich ein Ausbilder nimmt und außerdem privat viel Stress (Unglaublich in meinem Alter aber wahr, ich habe auch Gewerbe im Bereich Webdesign&Programmierung und designe, programmiere und ver-/kaufe Websites).
Nun habe ich 9 Jahre auf einer Allgemeinbildenden Schule gemacht und das 10. Jahr in der Berufsschule (BVJ) und meinen Abschluß bekommen. Also habe ich nun meine 10 Schuljahre schon voll, da ich jetzt am Anfang des 11. Schuljahres bin.
Nun 6 wichtige Fragen:
1. Kann ich mich von der Schule abmelden (Mit einverständnis der Eltern natürlich)?
2. Müsste ich mich dann beim Arbeitsamt als "Arbeitslos, Arbeitssuchen" o.ä. melden?
3. Kann cih in dem darauffolgendem Jahr wieder Schule fortsetzen (auf einer BBS), wenn ich keine Lehrstelle finde?
4. Darf ich eienn sog. Aushilfsjob für diese Zeit machen, wo ich dann nicht in der Schule bin?
5. Muss ich etwas schulisches machen, wenn ich nicht mehr Schüler bin (Würde auch Aushilfsjob o.ä. gehen?)?
6. Was müsste ich dann an Papierkram machen, da ich Halbweise (Ohne Mutter) bin und auch noch Kindegeld (momentan noch) erhalte?
7. Ich würde doch Halbwaisenrente immer bis zu meinem 18. Lebensjahr erhalten, oder? Und Kindergeld doch, wenn ich mich dann beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melde, oder?

Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen, Sebby

Anwort von Jeff

Hi Sebby,

Vorab einmal: Du bist Schulpflichtig bis 18, danach kannst du dich Arbeitslos melden und Hartz IV empfangen. Du wirst auch keine Chance auf eine Ausbildungsstelle haben, mit abgebrochener Schulausbildung + Hauptschulabschluss vom BVJ. Ich empfehle dir sofort mit Schule weiter zumachen und eine mittlere Reife und danach einen Hochschulabschluss zu machen, um auf der technischen Internet EDV Zukunft zu haben. Ohne Abschluss oder Studium in diesem Gewerbe, wirst du dies nicht lange weitermachen, sag ich dir.

1. Ja, du kannst dich von der gesetzl. Schule abmelden und dich dann an einer priv. Schule anmelden oder anderst herum. Du kannst dich auch einfach so abmelden, bekommst aber nichts vom Staat, da sich deine Eziehungsberechtigten mit der Unterschrift zur Unterstützung ankündigen.

2. Nein, da du bis 18 unter den finanziellen Mitteln deiner Erziehungsberechtigten stehst.

3. Mit deinem Abschluss, des BVJ und ein Jahr "Arbeitslos" werden die Schule zurerst andere auswählen mit höheren Qualifikationen.

4. Ja, so lange diese keine Mängel am Jugendschutzgesetz aufweisen.

5. Nein, du kannst auch Jobs annehmen.

6. Nein, die Halbweisenrente bekommst du bis 18 weiterhin und würdest sie länger bekommen, wenn du eine Ausbildung oder Schule, über 18 hinaus machst, da die Unterstützung dann dein gutes Recht ist.

7. Du musst dich erst mit 18 Arbeitslos melden, ab da bekommt deine Mutter kein Kindergeld mehr für dich, da du dann keine Unterstützung für Bildung mehr beziehen musst. Halbweisenrente (siehe 6.).

Wenn du diesen Schritt wagst, solltest du dir sicher sein, dass du in dieser Wirtschaftslage, keinerlei Erfolge im Beruf haben wirst, wenn du das machst. Die Wirtschaft wird auch nicht besser, sondern von Tag zu Tag schlechter, da dein Gedanke bei Millionen von Arbeitslosen im Kopf sitzt: "Später wieder Arbeiten..."

Überlege dir das noch einmal gut.

Jeff