Problem von Sanna - 20 Jahre

feedback zu: http://mein-kummerkasten.de/251721/Schwanger-mit-15.html

Hallo liebes Team,

es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig manche aus dem KK-Team sich mit den Gesetzen (Sexualstzrafrecht) auskennen.
Wenn eine 17-jährige Person mit einer 15-jährigen Person Sex hat, ist das vollkommen legal (siehe §182 StGB). Eine Anzeige wird daher niemanden interessieren, es sei denn es war Zwang oder Bezahlung im Spiel.
Wer mit wem darf, wird auch hier ganz gut dargestellt;
http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

LG Sanna

Bernd Anwort von Bernd

Hallo Sanna.

Danke für Dein feedback.

Vielleicht liest Du Dir zu meiner Bemerkung, dass es wohl nach einer Anzeige eher die Eltern treffen könnte noch den § 180 StGb durch. Da geht es um das "Gewähren oder Verschaffen" von Gelegenheiten. Den nannte man früher wohl mal den "Kuppler-Paragraphen".

Insgesamt hast Du mit Deiner Bemerkung wohl Recht: Wir dürfen, können und werden keine verbindliche Rechtsauskunft geben. Sondern immer lediglich unsere Sicht der Dinge darstellen. Und da ist es mir, Du magst es mir nachsehen, nicht nur um die "Beruhigung" getan. Sondern manchmal versuche ich auch, euch zu vermitteln, dass es außer euren eigenen Anliegen rechts und links noch etwas geben kann, was zu berücksichtigen sich lohnen mag:

z.B. das Interesse eurer Eltern, nicht für eure Sorglosigkeit unter Umständen mit dem Staatsanwalt in Konflikt zu kommen.

Alles Gute,

Bernd