Problem von dennis - 12 Jahre

Frage zur Rechtslage

Hi @ all,
ich habe eine frage zu § 6.1.wer entscheidet das eigentlich und wenn dieser paragrapf wirklich in kraft tritt verfällt dann nicht paragrapf 1924?das würde aber wiederrum bedeuten dass§2251 in kraft bleibt oder das dieses testament dann nichtig ist?Auch wenn es sich nach §2250 richtet?und wenn der erbe wirklich nicht nach §6.3 das testament angehen kann titt dann §2096
in kraft?ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Euer dennis

Anwort von Michael

Hallo Dennis,

davon abgesehen das sich ein Rechtsanwalt wesentlich besser mit Erbsachen auskennt als wir und Du besser beraten wärst wenn Du Dich an einen solchen wendest, würde ich dir hier nicht zustimmen. Erstens:
der § 6 existiert im BGB nicht mehr (solltest Du ein anderes Gesetzbuch meinen, schreib es bitte dazu). Zweitens: schildere uns doch vorher bitte den Sachverhalt, bevor Du uns zu unserer Meinung befragst und drittens: wir beschäftigen uns nicht zum Spaß mit euren Problemen, sondern weil wir euch helfen wollen. Bitte nutzt das Problemformular wirklich nur, wenn ihr ein Problem habt, bei dem ihr nicht mehr weiter wisst.
Ansonsten Alles Gute.