Problem von Lyn - 17 Jahre

Schwanger und ich steh unterm Jugendamt

Hallo ich 17 werde in 3 wochen 18.
ich stehe unter dem jugendamt & im betreuten einzelwohnen
das heisst ich hab meine eigne wohnung und werde nur ein paar
stunden betreut in der woche.
Bin ich verpflichtet mein betreuer über die schwangerschaft in kenntnis zu
setzten =
was sind meine rechte wenn die hilfe beendet wurde ?
zwecks grössere wohnung gelder fuer mich und das baby ?!


Danke schon im Vorraus.
lyn

Bernd Anwort von Bernd

Liebe Lyn,

Fragst Du uns nach den Rechten, die Du gegenüber dem Vater Deines Kindes haben wirst?

Er wird Für Dich und Euer Kind entsprechend seiner Möglichkeiten aufkommen dürfen!

und ich hoffe wirklich für Dein Kind und für Dich, dass es ihm nicht nur "Verantwortung" bedeutet, sondern "Lust und Vergnügen"!

Das, was ein Kind braucht: das Gefühl, von den Eltern "gewünscht" zu sein!

Sollte ich Deine Frage nicht richtig verstanden haben, wirst Du auch zu den konkreten Fragen nur über die Dich betreuenden Mitarbeiter des Jugendamtes rechtsverbindliche Auskünfte bekommen können!

Alles Liebe,

Bernd