Problem von Sandra - 20 Jahre

Ich darf nicht alleine weg

Hallo mein Name ist Sandra und ich habe da ein großes Problem mit meinen freund! Wir sind seid ca.3 1/2 Jahren zusammen und haben seid ca. 2 1/2 Jahren eine gemeinsame Wohnung. So nun zu meinen Problem mein Freund lässt mich nicht weg das heiß ich darf seid ca. 1 Jahr nicht mehr alleine in eine Disco oder was trinken gehen. Am Nachmittag darf ich mich mit meinen Freundinnen treffen aber abends (egal ob am Wochenende und egal ob er zu hause bleibt) darf ich nicht weg ich hoffe mir kann jemand helfen denn ich habe es schon so oft versucht mit ihm zu reden aber er lässt mich einfach nicht weg und wenn ich einfach so gehe dann sagt er kann ich ausziehen.Was soll ich bloß tun ich war das letzte mal vor 1 Jahr mit meinen Freundinnen abends weg und jetzt habe ich angst sie zu verlieren weil ich kaum mehr zeit für sie habe.Denn ich muss bis um 17 Uhr arbeiten und um 18 Uhr ist mein Freund zuhause und da muss ich auch zu hause sein. Also bleibt mir noch genau 1 stunde am tag für mich oder meine freunde. Er ist Soldat und kommt aber jeden tag heim und selbst wenn er mal über Nacht auf arbeit bleiben muss muss ich zuhause bleiben und als Grund warum ich nicht weg soll sagt er ?Ich kann hier auch nicht weg gehen?Also muss ich auch zuhause bleiben. Und das ist zu wenig für mich weil ich brauche meinen Freiraum aber ich weiß nicht warum er so klammert bzw. was ich noch dagegen tun kann bitte helft mir weiter weil ich will ihn auch nicht verlieren.

Anwort von Diarra

Hallo Sandra!

Unter willfährig verstehen wir, fremdem, anderen Willen gehorchen und gefügig sein. Tun, was andere wollen, heißt wertneutral oder positiv gesehen, Anpassung. Übertriebene Anpassung kann Unterwerfung, Willensschwäche, Willfährigkeit, Gefügigkeit u.a.m. genannt werden. Die krankhafte Willensschwäche oder Willenlosigkeit heißt in der Psychopathologie Abulie. Als verallgemeinerte seelische Haltung, Charakter- oder Persönlichkeitsmerkmal spricht man in der Psychopathologie von Psychasthenie ("Seelenschwäche"), Asthenie ("Schwäche") oder neuerdings dependenter (abhängiger) Persönlichkeitsstörung.
Schlecht an all diesen Konzepten ist, daß sie so weit verallgemeinert sind und viele Fälle des wirklichen Lebens, wo diese Schwäche mehr oder minder stark und partiell auftritt, ohne zu einem allgemeinen, zeitüberdauernden Wesenszug zu werden nicht erfassen.
Alle Menschen, die Bindungen und Beziehungen eingehen, sind in gewisser Weise emotional abhängig. Das aber meint die Formulierung emotionale Abhängigkeit gewöhnlich nicht, sondern eine ungewöhnliche und stärkere emotionale Abhängigkeit als man sie nach den Umständen innerhalb einer statistisch "normalen" Referenzgruppe erwarten würde. Nicht nur volkstümlich, sondern ursprünglich fachwissenschaftlich wurde eine solche Bindungsbeziehung als "Hörigkeit" bezeichnet. "Hörigkeit" ist eine Erscheinung von der nicht wenige Menschen aus ihrem eigenen Erfahrungs- und Bekanntenkreis Kenntnis haben.
Abhängigkeit ist immer und überall von jeder menschlichen Vereinigung unzertrennlich. Auf dem Gebiete der Freundschaft und der Geselligkeit, der Familie und der Staatsgemeinschaft, überall ist Vereinigung mit einem gewissen Maß von Beschränkung und Unterordnung verknüpft und in jedem menschlichen Verhältniss finden sich Personen, die durch ein ungewöhnliches Maß von Anhänglichkeit und Respect oder von Willensschwäche und Unselbstständigkeit in grössere Abhängigkeit von anderen Menschen geraten, als der typischen Form des Verhältnisses entspricht.
Auch hinsichtlich der geschlechtlichen Beziehungen ist, wenn die Verbindungen einige Dauer haben sollen, ein gewisses Maß von Abhängigkeit eines teils vorn anderen, oder beider voneinander durch aus nothwendig. Gesetz und Sitte haben auch für diese Beziehung typische Formen geschaffen, welche zwar mit der Zeit wechseln, aber jeweils Maßgebend sind für die Frage, ob in einem konkreten Verhältniss individuelle psychische Eigenschaften eine Abweichung vom normalen Grad der Abhängigkeit bewirkt haben. Das Maß der Rechte und Pflichten ist bekanntlich zwischen Mann und Frau noch sehr ungleich verteilt, aber eine Grenze ist überall von Recht und Sitte gezogen, deren Überschreitung durch einen teil oder den anderen als ungewöhnlich betrachtet und von der geltenden Anschauung missbilligt wird. Willensschwache Menschen, die auch in anderen Verhältnissen leicht in nicht mehr legitime Abhängigkeit geraten, werden selbstverständlich im geschlechtlichen Verhältnisse um so leichter das Opfer der Uebergriffe des anderen teils. Furcht, den Mann zu verlieren, der Wunsch, ihn immer zufrieden, liebenswürdig und zum geschlechtlichen Verkehr geneigt zu erhalten, sind hier die Motive des unterworfenen teils. Ein ungewöhnlicher Grad von Verliebtheit einerseits, der - namentlich bei der Frau - durchaus nicht immer nur einen ungewöhnlichen Grad von Sinnlichkeit bedeutet, und Charakterschwäche andererseits sind die einfachen Elemente des ungewöhnlichen Vorganges.

Die entscheidung so weiter zu Leben liegt in deiner Hand.

Viel Erfolg!

Wenn du magst, melde dich wieder.

Liebe Grüße Diarra