Problem von Anonym - 28 Jahre

Anmeldung bei einem Server

Den Tip, den ihr gegeben habt, von wegen mit dem Betreiber verhandeln, ist voellig falsch.
1. Vertraege mit 14-jaherigen sind schwebend unwirksam, d.h .wenn die Mutter nicht nachtraeglich zustimmt, ist der Vertrag, wenn ueberhaupt einer zustande kam, nichtig.

2. hat der Betreiber nur eine e-mail Adresse von der/dem 14-jaehrigen und damit kommt der Betreiber nicht weit, da kann er noch soviel Rechnungen schicken. Auch gerichtlich wird da null-komma nix passieren. Desweiteren verweise ich auf Punkt 1

Anwort von Andrea

Hi
danke für dein Feedback!
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