Problem von Ksenia - 24 Jahre

Mein Freund vermisst seine Tochter (2)

Liebe Sabine,

erst einmal vielen lieben Dank für die prompt Antwort. Ich hab mich wohl nicht richtig ausgedrückt, mein Freund hat zwar das Umgangsrecht, es ist die Mutter, die es ihm verweigert. Sie sagt er wäre unzuverlässig, weil er die Kleine zweimal wegen einer ansteckenden Krankheit nicht abgeholt hat. Selbst wenn die beiden sich auf der Straße zufällig treffen, baut sie sich vor dem Kind auf oder ändert schnell die Richtung. Selbst zum Geburtstag oder zu Weihnachten darf er noch nicht mal mit der Kleinen telefonieren. Das wäre zuviel Stress für sie, sagt die Mutter
Das Jugendamt sagt, das läge im Ermessen der Mutter. Sie können ihm nicht helfen, er müsse sich mit der Mutter einigen. Vor Gericht sind wir bis jetzt nicht gegangen, weil mein Partner Angst hat, die Kleine würde zu sehr darunter leiden.

Anwort von Sabine


http://mein-kummerkasten.de/101354/mein-Freund-vermisst-seine-Tochter.html

Hallo Ksenia!

Aus Deiner vorherigen Mail war nicht zu entnehmen, ob er ein Umgangsrecht hat und wie gesagt, fand ich alles ein wenig fragwürdig. Nun ist es ja geklärt.
Wenn er ein Umgangsrecht hat, dann sollte er auch auf dieses Umgangsrecht bestehen. Es muß nicht unbedingt gerichtlich entschieden werden. Es kann auch - wenn die beiden es nicht untereinander können - über Anwälte laufen, so dass, wenn seine Ex zum Anwalt geht, weil ein anwaltliches Schreiben von euch kommt, sie darüber aufgeklärt werden kann oder automatisch aufgeklärt wird, dass sie dem Vater des Kindes das Umgangsrecht nicht verweigern kann. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und dagegen kann sie sich nicht stellen. Alle zwei Wochen für das Wochenende oder je, wie es abgesprochen wird. Kann sie dem Vater des Kindes mal ein Wochenende, wenn er dran wäre, das Kind nicht geben, dann muß sie ein Ersatzwochenende anbieten. Dies kann z.B. bei geplantem Urlaub oder bei Krankheit so sein. Wie gesagt, er sollte schon um seine Tochter kämpfen und es nicht so einfach hinnehmen. Natürlich kann eine gerichtliche Verhandlung nicht so schön sein für das Kind, aber die Gerichte sind heute dabei schon sehr einfühlsam. Vielleicht wird eine Befragung des Kindes gar nicht erforderlich sein und es lässt sich alles so regeln. Sie - die Mutter des Kindes - muß schon heftige Gründe angeben, dass er kein Umgang mit dem Kind pflegen darf. Das alleinige Sorgerecht für das Kind zu bekommen ist heute gar nicht so einfach. Lasst euch bitte diesbzgl. gut anwaltlich beraten. Informiert euch vorab über die Kosten, wenn ihr Angst vor einer teuren Rechnung habt. So teuer ist das nämlich gar nicht und wenn ihr nur geringes Einkommen habt, dann steht Deinem Freund sorgar Beratungshilfe zu.

Lieben Gruss