Problem von Anonym - 29 Jahre

Fahrrad geklaut

Mit 13 Jahren ist man nicht strafmündig und kann somit strafrechtlich nicht belangt werden. Natürlich ist Fahrrad klauen scheiße und man sollte es nicht tun.

Jugendliche (14-ca.21) können strafrechtlich belangt werden, aber können niemals vorbestraft werden; ihre Strafen werden in ein Erziehungsregister eingetragen, in das nur Gericht, Jugendamt etc. Einblick haben; ein privater Arbeitgeber in keinem Falle. Also hört auf Kindern hier Angst zu machen, daß sie wegen so ner Scheiße nachher keine Lehrstelle finden!

Anwort von Sabine

Hallo

und danke für Dein Feedback und Aufklärung.
Ich hätte es zwar nicht als "Scheiße" bezeichnet, aber trotzdem danke.

Lieben Gruss