Problem von Anonym - 21 Jahre

Unterhalt!

Hallo!

Mein Problem; es geht um den Unterhalt den ich von meinem Vater bekomme.
Seit Jahren schon zahlt er mir zu wenig (das wurde damals zwischen meinen Eltern so entschieden). Mittlerweile bekomme ich monatlich 350,- ? auf mein Konto überwiesen. Für den Monat April hab ich bis heute noch kein Geld erhalten. Ich hab versucht anzurufen und hab ihm Mails geschrieben keine Reaktion. Heute bekam ich endlich mal eine Antwort, in der stand:

Hallo Du hast es nicht Nötig dich zu melden und wenn etwas wichtig ist gibt es auch Telefon sitze nicht Täglich am PC Wenn mann kein Geld hat sollte mann sich Arbeit suchen Mus meine schulden die habe auch noch abbezahlen habe das Geld nicht zum fressen ein Haus bekommt mann nicht geschenkt

Wie schon gesagt, ich hab versucht anzurufen. Leider nichts. Ja, wenn man kein Geld hat sollte man sich arbeit suchen. Schön gesagt ohne Ausbildung. Ich nehme zur Zeit an dem EQJ der IHK teil und bekomme monatlich nur 192,- ?. Davon kann ich mir weder Führerschein noch Auto leisten oder sonst etwas. Und schön wenn er Schulden abzahlen muss, hab ich ja nicht dagegen, nur ist es dann fair mir meine Versicherung die ich zum 18. ausgezahlt bekommen hätte, zu kündigen um davon das Haus zu bezahlen? Mir ist das alles relatativ egal, nur man kann doch mit mir reden. Oder nicht?

Jedenfalls wenn ich bis nächste Woche nicht mein Geld habe, würde ich gerne vors Gericht. Amtsgericht meines Wohnortes? Wo wende ich mich damit am besten hin? Und kann mir evlt. jemand sagen wie das bei volljährigen Kindern über 21 Jahren aussieht? Kann es passieren, obwohl ich bei meiner Mutter und ihrem Mann wohne, das meine Mutter mir auch Geld zahlen muss. Sie ist nicht erwerbstätig. Für weitere Informationen wäre ich sehr dankbar.

Anwort von Sabine

Hallo!

Auf dieser Seite stehen einige Tipps:

www.mein-recht.de

Dann würde ich es langsam angehen lassen. Ich kann anchvollziehen, dass Du das Geld brauchst, aber gewisse rechtliche Schritte sollte vorausgesetzt sein, damit man sich an das Gericht wenden kann. Ich persölich kenne die aktuelle Gesetzeslage nicht und von daher möchte ich Dir raten Dich an einen Anwalt zu wenden, der Dir Deine Recht erklären kann. Da Du geringfügig einkommend bist, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe über einen Berechtigungsschein zu bekommen, so dass Dich die Beratung lediglich 10,00 ? kosten würde. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, könnte dann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden und wenn sich Dein Vater wirklich in Verzug befindet mit den Zahlungen, so hat er eh die Kosten des Anwalts zu tragen, da Du den Anwalt aufgrund seines Zahlungsverzuges beauftragen mußtest. Kann Dir aber auch genauer der Anwalt und viel besser erklären.

Lieben Gruß
Sabine