Problem von Anonym - 18 Jahre

P***** runtergeladen

Hallo liebes Kummerkasten-Team,

ich habe folgendes Problem. Ich habe per Filesharing Programm aus dem Internet Filme geladen. Darunter waren auch P*****. Mein Problem was ich nun habe ist, das unter diesen P***** auch nicht gerade normale P***** waren. Um es mal klar zu sagen ich habe irgendwelche Sexuellen Begriffe eingegeben aber nicht nach Kinderpornos gesucht. DAnn kamen halt die Dateien und ich habe ohne zu gucken irgendwas angeklickt.
Als ich nach dem Download gemerkt habe was diese Dateien sind habe ich sie sofort von meinem PC gelöscht.
Meine Frage nun....was passiert mit mir wenn die Polizei vor meiner Tür steht.
Ich mein ich habe ja alles gelöscht und auch nicht direkt nach diesen bestimmen P***** gesucht.
Ist es denn strafbar wenn in den Filmen nur die Titel so klangen der eigentliche Film aber ein anderer mit erwachsenen ist? Das ließt man ja auch das man DAteien runterlädt mit normalen Titeln und plötzlich kommt ein Kinderporno oder ein tabuisierter P****.


Bitte helft mir ich weiß nicht was ich machen soll..............ich weiß aber das ich einen großen Fehler begangen habe.


Nochmal eine andere Frage die sich zu meinem Vorigen Problem bezieht. In Deutschland schlafen Kinder ja mit 14 Jahren untereinander. Ist dies rechtlich gesehen auch ein Kinderporno ich meine sie sind ja Jugendlich?

Könnt ihr mir bitte schreiben ob ich zur Polizei gehen soll, ich will ja helfen ich will nur nicht selber ins Gefängnis oder vor Gericht.

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Ich hab mal einfach aus Deinen beiden Mails eine gemacht.

Erst einmal das, was ich ganz klar beantworten kann: Solange der Porno mit volljährigen Darstellern gedreht ist, kann er heißen wie er will; dann ist es keine Kinderpornografie.

Der Besitz von kinderpornografischen Schriften ist strafbar; Du besitzt sie nicht mehr. Aber wenn ermittelnde Beamte die Seite, die Du genutzt hast, nun gerade 'auf dem Kieker' hatten, ist es möglich, dass sie Dich ausfindig machen. Ich denke zwar nicht, dass es zu einer Verurteilung käme (nach den Angaben in Deiner Mail eher nicht), aber immerhin Stress genug.

Du hast Kinderpornos im Netz gefunden - nicht gezielt gesucht, sondern bist darauf gestoßen. Ich würde es melden. Damit bist Du aus dem Schneider (im Nachhinein könnte die Erklärung dürftig klingen, aber im Voraus durchaus plausibel) und Du kannst noch etwas für das Recht der Kinder tun.

Wenn beide unter 14 Jahren sind, entfällt eh jede Strafverfolgung, da sie nocht nicht strafmündig sind; daher dürfen Kinder, die unter 14 sind miteinande schlafen. Sobald aber einer über 14 ist, macht er sich strafbar. Das ist dann nicht Pornografie, sondern Kindesmissbrauch.

Alles Gute
Dana