Problem von Anonym - 17 Jahre

Teenie- Eltern

Teenie-Eltern! Hilfe.
Hallo, Ich habe folgende Fagen.

Ich möchte:
-die Rechtliche Aspect wissen wenn eine Teenie schwanger ist?
-Wer darf und wann darf mann mit jemanden schlafen?
-Gibt es Unterschied rechtlich (Alter?) 12, 14, 16, 18
-wer hat das Sorgerecht?
-Muss der Vater zahlen? und wann?
-Welche Möglichkeiten git es?
-Abtreibung, wie, wo und wann?
-Wer bezahlt?
-Wenn ich das Kind bekommen möchte: -wie geht die Schule?, Wohnung? Erziehung? Ausbildung? Geld?

Anwort von Claudia

Hallo,
da hast du ja echt viele Fragen, aber ich versuche, sie für dich zu beantworten.
Also wenn du mit dem rechtlichen Aspekt meinst, welche Rechte eine Teenie-Mutter hat, so kann ich dir nur sagen, die Mutter ist und bleibt die Mutter des Kindes und kann und muss Entscheidungen zum Wohle des Kindes treffen.
Es gibt kein Gesetz wann du mit jemanden schlafen darfst. Tu es dann wenn du bereit bist. Einzig strafbar ist es, wenn ein Jugendlicher mit jemandem schläft der jünger als 14 ist und, und das ist der wichtige Teil, DABEI ZUM SEX NÖTIGT. Dass heißt wird Sex erzwungen, mit Drohungen oder sonstige Gewalt, so macht man sich Strafbar. Ansonsten denke ich gilt, wenn alle (Eltern usw) bescheid wissen über eine Beziehung und nichts dagegen haben, kann auch nichts angezeigt werden und ist somit auch nichts strafbar.
Sorgerecht habt die Mutter und, wenn beim Jugendamt eine entsprechende Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung gemacht wurde, hat auch der Vater Rechte. Und der Vater muss in jedem Fall zahlen. Er kann sich natürlich weigern und sagen "Das ist nicht mein Kind" aber wenn nachgewiesen ist, dass er der Vater ist (durch einen Test, der auch gerichtlich angeordnet werden kann), muss er zahlen. Zahlt er nicht, bekommt man Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, aber der Vater ist damit nicht aus dem Schneider, sondern macht dadurch nur Schulden, denn er muss es dem Amt zurückzahlen.
Wenn du das Kind bekommen möchtest, brauchst du Unterstützung um Schule und Ausbildung durchzuziehen. Du kannst zwei Jahre Elternzeit nehmen, in dieser Zeit bekommst du Erziehungsgeld. Beantragen kann man auch Unterstützung zur Erstausstattung beim Sozialamt und bei gemeinnützigen Organisationen wie der Caritas.
Für eine Abtreibung musst du erstmal zum Frauenarzt gehen. Er wird dir weitere Schritte erklären.
Für alle anderen rechtlichen Fragen, schau doch mal auf diese Seite: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_585.html oder wende dich an Schwangerschaftsberatungsstellen (auch bei Caritas oder Pro Familia, Adressen findest du im Internet)
Alles Gute!