Problem von Anonym - 21 Jahre

Problem mit Unterhalt vom Vater

Hallo, ich liege hoffentlich nicht so falsch, meine Frage in diesem Forum zu stellen und hoffe, dass ich Sie verständlich formuliere.

Ich bin 21 Jahre und bin bei meiner Mutter aufgewachsen. Mein Vater lernte ich zum ersten mal mit 12 oder 13 kennen und sah ihn bis ich 16/17 wenn überhaupt ein halbes Dutzend mal. Mit 15/16 kam ich durch ein Schwester meines Vaters erstmals Bewusst in Kontakt mit meinen Großeltern und den Rest der Familie, wobei ich mit allen sehr gut zurecht komme. Soweit stimmt auch alles und die neu gewonnene Verwandschaft ist mir genauso lieb wie die "alte" Mütterlicherseits.

Nun zu meinen Problem:
Ich besuche derzeit wieder eine Schule und habe daher, wie seit Dezember 07 bekannt ist, rückwirkend vom September bis einschließlich Juli 08, gegenüber meinen Vater Anspruch auf Unterhalt i.H.v monatlich ~350?. Da ich nur ungern etwas zwangsweise von ihm haben möchte habe ich ihm telefonisch mitgeteilt (Telefoniere mit Ihm sonst vielleicht 3-4 mal im Jahr [durch Eigeninitiative]), dass ich mich mit 150 ? zufrieden geben würde. (Er spart dadurch ~2300?, wobei mir das Geld wieder fehlt, Wohne alleine)

Ich habe mit ihm seit Dezember nun 4 mal telefoniert und habe es soweit geschafft ihnen meine Kontodaten zu geben (vor zwei Wochen).
Nun ist fast Monatsmitte (Januar, sprich das ich seit September 07 von 120 ?Bafög und 154? KG + geringen Ersparnissen lebe) und ich habe immer noch nicht einen Cent auf meinem Konto. Zudem bin ich immer der, welcher aktiv werden muss, obwohl ich mich ihm zu liebe darum kümmere. Ein danke etc. erhalte ich nicht. Ich hätte problemlos die Möglichkeit das Geld auf Vorschuss von der Bafög-Stelle zu bekommen, die es dann bei meinem Vater "einklagen" würde.

Wie sieht es nun Moralisch aus, ich habe bereits mit meiner Tante gesprochen und sie meinte, dass sie an meiner Statt keine Probleme damit hätte, den Anspruch einzuklagen. Wenn man es logisch betrachtet halte ich es auch für Gerechtfertigte, da ich ihm gegenüber im Alter ja auch Unterhaltspflichtig bin.

Leider habe ich Furcht vor der Reaktion meiner Großeltern, wie diese reagieren, wenn ich das Amtsgericht einschalte würde und finde es selbst ja auch nicht in Ordnung innerfamiliäre Angelegenheiten per Gericht zu lösen.

Anwort von Christian2

Hallo,
wenn ich dein Alter sehe gehe ich mal davon aus, dass du vorher schon mal eine Ausbildung absolviert hast. Wenn ja, lässt sich dein Problem ziemlich leicht lösen und vor allen Dingen positiv für beide Parteien.
Laut dem Baföggesetz ist dir dein Vater unterhaltspflichtig, das stimmt. Aber laut dem BGB ist er das nur für die erste Ausbildung.
Das heißt im Klartext er müsste dem Bafögamt mitteilen, dass er dir laut dem BGB nicht mehr unterhaltspflichtig ist und somit die Zahlung verweigert.
Da du aber trotzdem Anspruch auf die 350 ? hast muss dir nun das Bafögamt die volle Summe zahlen. Die werden sich sicherlich erst einmal quer stellen und auf die Zahlung von deinen Vater bestehen. In diesem Fall müsste dein Vater einen Rechtsanwalt einschalten.
Ich hatte bei meinem Studium genau den gleichen Fall und nach langen hin und her hat es dann geklappt.
Du kannst aber auch einen Eilantrag auf Bafögvorschuss beantragen, dann dürftest du in ca. 3 Wochen das erste Mal Geld beziehen.
Bei weiteren Fragen kannst du dich auch an den Ombudsrat unter der Nummer 08004400550 (kostenlos) wenden.
Ich wünsche dir viel Erfolg dabei!
LG