Problem von Teresa - 20 Jahre

Feedback: Lehre abbrechen und weiter zur Schule gehen

http://mein-kummerkasten.de/147362/Lehre-abbrechen-und-weiter-zur-Schule-gehen.html

Hallo
also du hast 1. die Möglichkeit deinen Ausbildungbetrieb zu wechseln dafür musst du dich an die Handwerkskammer wenden, die werden dich bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb, bei welchem du im 2. Lehrjahr einsteigen könnst, unterstützen.
Falls du diese Möglichkeit nicht wählst kannst du dich 2. sofort auf einer weiterführenden Schule bewerben (findest du leicht wenn du unter google Bildungsserver und dein Bundesland eingibst) und dann deine Lehre abrrechen.
Oder 3. du suchst die eine neues Ausbildungsstelle welche mehr deinen Intressen entsprichst und brichst sobald du eine Zusage hast deine Ausbildung ab.

Aber beachte bitte folgendes:

Kann der Auszubildende kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben will?

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß
§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er

* die Berufsausbildung insgesamt aufgeben
* oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.


Auch diese Kündigung muß schriftlich und unter Angabe des besonderen Kündigungsgrundes (Berufsaufgabe bzw. ?wechsel) erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).

Will ein Auszubildender dagegen denselben Beruf weiterlernen und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht. Hat der Auszubildende den besonderen Kündigungsgrund der Berufsaufgabe bzw. des Berufswechsels nur vorgeschoben, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der alte Ausbildungsbetrieb von ihm Schadensersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG).

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich, Teresa!

Hab lieben Dank für Dein Feedback!

Alles Gute!
Dana