Feedback: Schwanger und allein damit
http://mein-kummerkasten.de/163621/Schwanger-und-allein-damit.html
Hallo Angela,
natürlich steht dir eine größere Wohnung zu, da es sich ja dann um einen Zwei-Personen-Haushalt handelt. Zudem hast du das Recht auf eine Kinderbetreuung, solange das Kind unter 3 Jahren ist. Ist diese nicht gegeben, so bist du klipp und klar Erwerbsunfähig weil du ja dann auf dich allein gestellt bist. Zudem kannst du auch Mehrbedarf beantragen für dich und dein Kind, ab der 12. Schwangerschaftswoche sogar bereits.
Also am besten gleich bei der ARGE deines Vertrauens anklingeln, denn das sind keine Wünsche deinerseits, das sind deine Rechte!
Ich wünsch' dir alles Gute und viel Glück in der Zukunft für dich und dein Kleines.
Grüße Dich!
Hab Dank und alles Gute!
Dana