Problem von Anonym - 17 Jahre

Veröffentlichung von Bildern

Hi!

Ich habe ein Problem:
Wenn man ohne die Erlaubniss anderer ein Bild im Internet veröffentlicht das diejenige person zeigt, welche strafrechtlichen Folgen könnte das haben?
bin noch 17 Jahre alt.

MfG

Anwort von Jeff

Grüß Dich,

wenn das Bild, nach Auforderung, der anderen Person wieder herausgenommen wurde, wird das Ganze schon gemildert.

Hier wurde folgendes Gesetz missachtet:

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Also das heißt für Dich:

Je nach dem, wie schwerwiegend das Ganze war und was für ein Bild, kann der/die jenige, dich auf Körperverletzung bzw. Menschenrechtsverletzung anklagen.
Hier findest du Anwälte:
http://google.advogarant.de/jsp/_common/index.jsp

liebe Grüße

Jeff