Problem von Pierre-André - 44 Jahre

Feedback zu : gerade 18 und dann das....

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Für die Lehrstelle Deines Freundes sieht es mehr als schwarz aus und das hat nichts mit seiner Volljährigkeit zu tun.
In der Probezeit darf man sich rein gar nichts zu schulden kommen lassen - es reicht schon aus, wenn man nicht die Leistung erbringt, die der Ausbildungsbetrieb von einem erwarten, um seine Ausbildungstelle zu verlieren.

Die Strafunmündigkeit endet mit Vollendung des 13. Lebensjahres, also in dem Moment, in dem man 14 wird.

Was strafrechtlich auf Deinen Freund zukommen mag, dass kann man nur erahnen und hängt von vielen Faktoren ab.
Wie Sabine schon so treffend bemerkte, kann der Kuka keine Rechtsauskünfte erteilen und es ist dringend anzuraten sich an einen Anwalt oder Rechtsauskunftstelle zu wenden - nur dort kann man Deinem Freund sagen, was schlimmsten Falls auf ihn zukommt.
Meines Wissens gibt es aber einen entsprechenden Strafrechtskatalog, der darlegt, welche Straftaten wie zu ver-/beurteilen sind.
Die Rückgabe von Diebesgut ist natürlich ein vernünftiger Ansatz, allerdings wird das Deinen Freund im Zweifel nicht davor schützen, dass der Geschädigte bei der Staatsanwaltschaft eventuelle "Absprachen" ausschließt.
Hierbei kommt es natürlich auch sehr auf das Verhältnis der beiden Parteien an, wobei ich aber nicht sicher bin, ob ein gutes Verhältnis eine geringere Strafe nach sich zieht.

LG und alles Gute
Pierre-André

P.S. Kleiner Tipp an alle Ratsuchenden: Grundsätzlich sollte man immer über Wissensportale (z.B. Wikipedia) oder Google versuchen möglichst viel selbst herauszufinden.
A: Man hat sofort eine mögliche Problemlösung und muss nicht warten, bis das Kuka-Team Zeit findet zu antworten.
B: Man bekommt eine gewisse Vorstellung davon, wie leicht manche Probleme zu lösen sind! :-)

Anwort von Sabine

Hallo

und wir danken Dir ohne weitere Überprüfung auch für diesen Beitrag.

LG, Sabine