Problem von Anonym - 24 Jahre

Geld oder Vater ?

Vieleicht begehe ich bald den größten fehler meines Lebens !?
Es geht um meine Tochter hat ihren vater noch nie gesehen ( ist drei Monate alt )
Gab auch von anfang an nur Probleme jetzt weiß ich auch was sein Problem ist !!!
GELD ! Kann wohl auch kein Unterhalt bezahlen wenn nur sehr gering (wenn ich ihm glauben will) . Habe mal in einem sehr emotionalen Moment eine doofe SMS geschrieben und zwar das ich lieber auf Geld verzichten würde und das er sich kümmert um sie . Komisch auf einmal kam antwort ja er würde sich dann kümern wenn kein Geld fließen muss. nun ja lange hin und her ich wollte auch auf einer art eine Sicherheit das er dies auch tut ! Verspricht immer das er sich dann kümmert! falls nicht soll ich den *normalen* weg gehen sagte er das wäre das schlimmste für ihn
war aber noch net da kommt auch jetzt erst richtig ins rollen mit dem Amt etc
will wohl auch ne sicherheit ??

Was ist wenn ich eh nur sagen wir mal ca 50 euro bekommen würde nach einer evtl Gerichtsverhandlung . Vieleicht würde er sie mal gern haben als Tochter
wer weiss ?

Eines Tages hasst mich meine Tochter weil ich auf *nur* 50 Euro bestanden habe ( sie hat es gut was das finanzielle angeht weiß ihr Vater net ) und sie deswegen keinen Vater hat der da ist
oder
sie ist sauer weil sie kein Geld bekommen hatt klar sie hat ein recht auf geld das weiß ich aber auch auf einen Vater und wenn beides zusammen nicht geht ???

Kann kaum mehr schlafen bin so hin und her gerissen Verstand sagt Geld Herz sagt Vater

Sorry für das wirre geschreibe mir machtdas echt zu schaffen

Anwort von Sabine

Hallo!

Mach Dir keine Sorgen bzgl. des Deals, den Du da ausgemacht hast. Auf Unterhaltszahlungen kann nicht verzichtet werden. Es gibt dafür eine gesetzliche Regelung. Da minderjährige Kinder in der Regel nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, besteht grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch.

Für minderjährige Kinder ist grundsätzlich nur derjenige Elternteil barunterhaltspflichtig, der die Kinder nicht betreut. Der betreuende Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung etc. (Naturalunterhalt). Das Einkommen des betreuenden Elternteils spielt keine Rolle.

Ausnahmsweise schuldet auch der betreuende Elternteil Kindesunterhalt, wenn er sehr viel mehr verdient oder wenn sich das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält. Weitere Ausnahme ist der sogenannte Sonderbedarf des Kindes.

LG, Sabine