Problem von Anonym - 20 Jahre

Ausziehen

Hallo liebes Team

Ich bin 20 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur verkäuferin! Ich bin im ersten Lehrjahr und verdiehen rund 475 euro netto. Ich wohne seit zwei Jahren mit meiner Mutter alleine, da meine schwester ausgezogen ist!
seit dem ich geld verdiehne ist die situation bei uns zuhause kaum auszuhalten.
Meine mutter arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma und verdiehnt 800 euo netto zusätzlich hat sie einen nebenjob auf 400 Euro basis.
Wir beziehen eine 3 Zimmer wohnung mit ca. 77 qm. das dass was sie verdiehnt nicht viel ist weiß ich selber!Und das ich mich beteiligen könnte auch! Doch meine mutter stellt mich jeden montat erneut vor die wahl... entweder ich bezahle von allen laufenden kosten die hälfte ( Miete,strom,telefon,Lebensmittel )oder ich kann ausziehen! darf sie das so einfach machen? Grob zusamen gerechnet erhält sie von mir 400 euro dazu kommt noch mein Kindergeld was sie komplett einbehält. Das sind insgesammt 554 Euro! Von den restlichen 75 euro soll ich meine Fahrkarte für 43 Euro, die fahrtkosten zu den Seminaren sowie alle anderen ausgaben bezahlen die ich habe. Z.B die Pille,klamotten Schulsachen ect. deswegen gibt es bei uns ziemlich viel streit, so das ich es kaum noch aushalte...ich weiß einfach nicht weiter! Diesen monat habe ich mich geweigert sovie zu zahlen! Sie zwang mich trotzdem die hälfte der miete,Strom und telefon zu bezahlen lies mir 90 euro für lebensmittel und sagte mir ich dürfe zuhause nichts mehr essen,es sei den ich kaufe es mir selber! Was soll ich tun? ich habe schon überlegt auszuziehen und einen antrag auf BAB zu stellen, doch leider weiß ich a) nicht ob mir überhaupt was zu steht und b) ob ich überhaupt ausziehen darf, denn die vorraussetzungen sind nur wenn ich ein Kind habe verheirratet bin oder die ausbildungsstätte weiter als 2std mit öffendtlichen verkersmitteln ist !
Ich weis nicht ob das ein grund ist mir den BAB antrag zu bewilligen!
kann mir irgendeiner helfen oder einen rat geben wa sich tun kann! villeicht weiß ja jemand über die rechtslage bescheid, oder kennt so eine situation schon!
lg ivi

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich!

Ich kann Dir nur sagen, was ich hier sehr häufig schreibe: Finanzielle Unterstützung vom Staat für die eigene Wohnung gibt es nur in Ausnahmefällen vor dem 25. Lebensjahr. Ob bei Dir so ein Ausnahmefall vorliegt (durch die Streits), kann ich nicht beurteilen. Wende Dich mit dieser Frage bitte direkt an das zuständige Amt. Du überlegst es zu beantragen - tu es, und Dur wirst wissen, ob es genehmigt wird.

Wie wäre es, wenn Du Dich einmal mit Deiner Mutter in aller Ruhe zusammensetzt und ihr die laufenden Kosten einmal aufschlüsselt? Du Deine, sie ihre und natürlich gemeinsame, die sich aus Miete usw. ergeben. Wenn man die Zahlen schwarz auf weiß vor sich hat, wird es deutlicher. Sie kann genauer sehen, wieviel Dir nach Abzug der Kosten übrig bleibt und umgekehrt ebenso. Rechnet es durch, schaut, wo ihr ggf einsparen könnt.

Alles Gute!
Dana