Problem von Daniel - 15 Jahre

Feedback: Darf sie das?

http://mein-kummerkasten.de/180540/Darf-sie-das.html

Hallo,

zwar hat jedes Bundesland ein anderes Bildungsgesetz, jedoch wird der folgende Artikel in jedem der Bildungsgesetze zu finden sein:

"Nichterbrachte Leistungen werden mit der Note 6 bewertet."

Im Klartext: Ja, das darf Sie.

Also ich persönlich würde jetzt nicht versuchen mit ihr zu streiten, sondern ich würde ihr eben nochmal den Sachverhalt nochmal z.B. in einem Brief erklären. Ansonsten würde ich zu einem Vertrauenslehrer oder zu dem Klassenleiter gehen.
Bloß nicht vergessen: Nicht patzig oder frech werden, sie ist immer noch im Recht, da hilft wohl nur süßholzraspeln. ;)

Außerdem: Dass euer "Gruppenleiter" mit auf die Bildungsfahrt fährt, wird ja nicht von heut auf morgen bekannt gewesen sein, also hättet ihr ja eurer Englischlehrerin schon früher sagen könne, dass es an dem besagten Tag nicht möglich ist den Vortrag zu halten, also ein bisschen Verständins müsst ihr für Sie auch haben.

Ich wünsch euch viel Glück!

Grüße
Daniel

Dana Anwort von Dana

Grüße Dich, Daniel!

Hab Dank und alles Gute!
Dana


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