Problem von maike - 14 Jahre

bis wann darf ich draußen bleiben?

hallo!
ich habe kein wirkliches problem,eher eine frage: also wenn ich 16 wäre und mein freund schon erwachsen...also über 18,wie lange dürfte ich dann mit ihm draußen bleiben?ich meine so in diskos oder clubs???also wenn er dabei wäre....
danke schon mal für die antwort

Anwort von Michael

Hallo Meike,
natürlich sind wir auch für solche Fragen für euch da.
Das Jugend-Öffentlichkeits-Schutzgesetz unterscheidet nur zwischen Jugendlichen und Personensorgeberechtigten. In Deinem Fall ist Dein Freund kein Personensorgeberechtigter, was heißt, dass Du mit 16 Jahren Dich bis 24 Uhr in Gastronomie- und Tanzeinrichtungen aufhalten darfst. Wenn Du aber genauere Informationen aus dem JÖSchG nachlesen willst empfehle ich dir den Link http://www.jugendjockel.de/jugendgruppenleiter/schutz.htm . Hier findest Du alles ganz einfach gegliedert nach Alter und Art & Umfang des Gesetzes.
Viel Spaß beim stöbern