Problem von Laura - 15 Jahre

Ist Sex mit meiner Schwester Inzest?

Hallo

Also ich bin laura 15 Jahre alt (die Emailadresse ist die meines Bruders) und habe folgendes Problem. Naja etwa seit meinem 13ten Lebensjahr, als alle Kolleginnen angefangen haben sich für Jungs zu interessieren und auch die ersten Freunde etc. habe, habe ich es gemerkt... Jungs interessieren mich nicht, ich bin lesbisch. Naja ich habe damit kein Problem, genau so wenig wie meine Kolleginnen. Seit damals hatte ich schon 2 Freundinnen, welche aber beide nach der beziehung (1 monat und 5 monate) zum schluss gekommen sind, dass sie doch mal was mit Jungs ausprobieren wollen. Ich meine, eigentlich geniesse ich es, wenn ich mit einer Freundin eng umschlungen durch die Stadt als Liebespar laufen kann, wenn wir uns Küssen und uns alle komisch anschauen.

Gut das Problem ist aber, ich habe mich in meine eigene Schwester verliebt (16) und ihr das auch mal gebeichtet. Nun ja, sie wusste zwar dass ich lesbisch bin, war aber trozdem sehr überrascht. Eines Tages ging ich in ihr Zimmer, weil ich ins Internet wollte (ich habe selber keinen internetzugang wie gesagt, das ist der PC und die E-Mail meines Bruders) als sie gerade reinkam, sie war nackt, weil sie gerade duschen gehen wollte. Naja ich war baff, ich konnte nur noch auf ihren perfekten Körper starren (Anmerkung: ich habe sie seit etwa 5 Jahren nie mehr nackt gesehen). AUch sie war einigermassen Baff. Dann setzte sie ein lächeln auf ihr Gesicht auf und sagte: "Willst du mit mir Duschen". Ich habe natürlich angenommen. Wir hatten (solange man dass unter Frauen sagen kann) sex. Seit diesem Duscherlebniss vor 2 Wochen, hatte ich noch 3 mal mit ihr sex. Ich liebe sie sehr, wie sie das sieht weiss ich nicht, mein Problem ist jetzt jedoch, ich weiss nicht, ob das auch unter die Inzestregel fällt oder nicht, denn ich will mich (und sie) auf keinem Fall strafbar machen.

Anwort von Diana

In wen man sich verliebt oder von wen man sich sexuell angezogen fühlt, kann man fast gar nicht selbst steuern. Strafbar habt ihr Euch allerdings meines Wissens nach noch nicht gemacht (es sei denn, Deine Schwester ist bereits volljährig!). Es gibt folgendes Gesetz zum Thema (achte besonders auf Absatz 3!):

§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten.
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Ihr müsst auf jeden Fall reden und eine Lösung miteinander finden. Wollt ihr es einfach als eine Phase für Euch behalten? Oder habt ihr beiden Euch ernsthaft ineinander verliebt, sodass ihr eine echte Beziehung mit allen, leider unvermeidbaren, Problemen miteinander führen wollt?
... ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück und die richtigen Entscheidung.
Deine Diana vom KuKa-Team!