Problem von Anonym - 44 Jahre

Heftiger Nachbarschaftspsychoterror...

Hi Michael,

ich habe damals wegen den Rausekelungsversuchen mit Geruchs- u. Lärmbelästigungen durch die Katastrophenfamily geschrieben.

Der Gestank u. Lärm ist so stark u.unerträglich geworden, daß die Miete aufgrund der Gesundheitsgefährdung brennen sowie Reiz in den Schleim-
häuten u.a. für Ersatzwohnraum verwendet werden mußte. Und da ich
kein Geld habe, erst recht nicht für zwei Wohnungen Miete aufbringen
kann.

Ich habe viele e-mails geschrieben, sogar eine wo ich in Verzug gesetzt habe
Aber die Wohnungsgesellschaft ist ganz klar nicht ihrer Vermieterpflicht nach-
gekommen. Trotzdem hat die Ges. fristlos gekündigt u. mich unter Fristsetzung zur Räumung aufgefordert ansonsten mit Räumungsklage gedroht. Ich habe mir daher einen Anwalt genommen u. wollte klagen. Doch mein Anwalt riet,
daß die Gesellschaft machen zu lassen. Nun läuft der Prozeß u. heute habe ich
das Schreiben des Gerichts gelesen, wo sich so ausgedrückt wird wie, mein bisheriger Vortrag wäre wegen sozial-inadäquaten Geruchs u. Ruhebelästigungen zweck Aufrechnung der Gegenforderung unsubstantiiert, was aber wirklich nicht stimmt, da wir wesentlich substantiierter als die Gegenseite vorgetragen haben sogar unter Zeugebenennung.
Als ich das las war mir klar, daß sich da ganz klar dritte Personen eingeschaltet haben u. massiv manipuliert wird. Denn es besteht nunmehr seit Jahren ein Komplott zur Rausekelung gegen mich, die Post wurde gestohlen um Infos über mich zu erhalten u. weil ich auf Ruhestörungen hingewiesen habe werde ich schon seit vielen Jahren übel schikaniert.

Die laute Katastrophenfamily hat sich sogar mit den Vermietern u. Nachbarn meiner vorigen Wohnung in Verbindung gesetzt und haben sich gegen mich abgesprochen,um mich nun in diesem Rechtsstreit gemeinsam fertig zu machen. Denn die Namen der vorigen Wohnungsnachbarn sind im Schriftsatz aufgeführt.
Eine solche Sauerei muß man sich mal überlegen. Mein Anwalt klang so, als soll ich mich selbst nicht ans Gericht wenden. Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, läuft die Korrespondenz über das Anwaltsbüro. Aber ich bin dennoch geneigt,
dem Gericht z.H. der entsprechenden Richterpersonen zu schreiben o. aufzusprechen, daß schon seit Jahren eine üble Verschwörung mit Rachsucht
u. Haßerfülltheit gegen mich praktiziert wird. Die Gesellschaft lügt, daß sich die Balken biegen u. die Kündigung ist unwirksam. Aber wie soll ich mich jetzt verhalten, damit das Gericht endlich von der Wahrheit überzeugt wird?

Anwort von Sabine

Hallo!

Ich muß dem leider zustimmen, dass sämtliche Post über Deinen Anwalt läuft, wenn Du einen für diesen Rechtsstreit beauftragt hast. Du hast einen Anwalt beauftragt, damit er Dich entlastet und die Korrespondenz und Vertretung für Dich vor Gericht übernimmt. In erster Linie solltest Du also mit ihm Rücksprache halten und es mit ihm abklären. Auch Deine Vermutungen, dass irgendwas nicht gerade läuft solltest Du ihm vortragen. Natürlich kannst Du auch direkt an das Gericht schreiben, aber unter diesen Voraussetzungen kann Dich Dein Anwalt nicht vertreten und er wird Dir vielleicht sogar das Mandat kündigen, denn ihr solltet zusammen arbeiten und nicht gegeneinander. Also wie gesagt, schicke Deine Vermutungen in schriftlicher Form an Deinen Anwalt, dass er dieses in einem Schriftsatz zusammenfassen kann oder Du machst einen Besprechungstermin mit ihm aus um es zu klären.
Das Gericht wird sich sein Urteil selber bilden in einer Verhandlung oder halt in einem schriftlichen Verfahren. Ich denke, dass es bei euch zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird, da auch Zeugen angehört werden sollten bzw. benannt wurden. Du hast bei Gericht die Möglichkeit Dein Anliegen vorzutragen. Solltest aber stets in Rücksprache mit Deinem Anwalt bleiben, da ihr ja zusammenarbeitet. Vertraue seinen Kenntnissen ein wenig. Es wird oft in einer Art und Weise verhandelt, die wir Laien nur schlecht nachvollziehen können. Taktiken, die ihre langjährige Berufserfahrung mit sich bringen. Es wird Dir also nicht viel bringen vor der Verhandlung mit dem Gericht Konakt aufzunehmen. Jeglicher Schriftverkehr sollte von Dir über Deinen Anwalt laufen und nicht direkt von Dir zum Gericht. Das kann nicht gutgehen oder funktionieren und wie gesagt, in einer mündlichen Verhandlung hast Du dann noch eimal die Möglichkeit Dich zum Sachverhalt zu äußern oder es vorzutragen (mit Deinem Anwalt).

Lieben Gruß