Problem von Sophie - 16 Jahre

Sorgerecht

Hallo erstmal.Also ich habe gestern einen alten arbeitskollegen meines besten freundes kennengelernt.Und der hat folgendes Problem:er hat riesenstress mit seiner freundin,d.h. er würde sich gern endlich von ihr trennen.ihm sind gestern abend glaub ich die ganzen emotionen der letzten sieben jahre hochgekommen,er hat geheult wie ein schlosshund,aber das hat ihm wahrscheinlich ganz gut getan!das problem ist,dass die beiden zwei kinder zusammen haben.er macht sich solche sorgen,dass er seine kinder durch die trennung verliert,also dass ihm das sorgerecht entzogen wird.obwohl es dafür keinen anlass gibt:er liebt seine kinder sooo sehr,er nimmt weder drogen,noch ist er in andere kriminelle handlungen verwickelt.er schlägt weder seine kinder oder freundin,noch ist er anderweitig verletzend.den mut "sein maul" *sorry* aufzumachen hat er laut meines besten freundes gar nicht!aber sie hat ihm wohl gesagt,dass sie ihm das sorgerecht entziehen will,egal wie.und er hat tierische panik,dass sie das auch irgendwie schafft.obwohl er ja widerspruch einlegen kann,wenn sie ihm grundlos nicht mehr zu seinen kindern lässt.ich hab ihm versprochen mich mal schlau zu machen,aus welchen gründen einer person der anspruch auf die sorge seiner kinder entnommen wird.also meine frage ist jetzt:welche gründe/Beweise/Anlässe müssen ganz genau vorliegen ,um ihm das mitspracherecht bei seinen kindern zu entziehen???ich hab im internet schon etwas recherchiert,hab aber nix konkretes.ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen,ich brauche wirklich konkrete beispiele!
ok,dann danke erstmal,ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen,denn von seiner freundin,die ihn wohl wie ein stück dreck behandelt,muss er 100pro weg!!!

Anwort von Sabine

Hallo!
Es gibt gesetzliche Regelungen zum Umgang mit den Kindern. Ich habe Dir unter diesr Antwort eine Seite aufgeführt, auf der Du reichlich gesetzliche Vorschriften bzgl. des Umgangsrechts finden kannst. Ich hoffe, es ist etwas an Informationen für Dich dabei. Du findest dort auch weitere Informationen zu den Begriffen Sorge-, Umgangs- und Besuchsrecht.
Weiter hat der Betroffene auch die Möglichkeit, sich persönlich bei einem Anwalt eine Beratung geben zu lassen. Sollte er nur geringes Einkommen haben, hat er auch die Möglichkeit, die Beratung über einen Berechtigungsschein auf Beratungshilfe (beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen) zu bekommen, so dass ihm die Beratung nur 10,- ? kostet. Aber wie gesagt, ist dies nur möglich, wenn sein Einkommen dementsprechend gering ist. Näher Informationen hierzu erhält er dann vom zuständigen Amtsgericht.

Lieben Gruß!

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