Problem von Pamela Z. - 48 Jahre

Mein 16 jähriger Sohn flippt aus!!

Mein 16 jähriger Sohn ist mit einem qualifizierten Hauptschulabschluß in August auf die Beruffachschule gegangen. In September hat er schon geschwänzt und seit den Herbstferien geht er garnicht mehr hin.
Am liebsten zockt er am PC bis in die Nacht hinein und dann will er bis Mittags schlafen und anschl. weggehen.
Er raucht und trinkt.
Er war über eine Woche abgetaucht und ich musste ihn von der Polizei suchen lassen.
Jetzt reißt er seinen Bruder mit (14), heute Nacht musste ich sie irgendwo abholen, der Älterer besoffen und sich ständig übergebend!!
Nach diversen Gespräche mit dem Jugendamt und Lehrer bin ich kein Schritt weitergekommen.
Am 15. Januar hat er einen langersehnten Termin beim Arbeitsamt mit der Hoffnung, dass sie ihn irgendwo runterbringen können.
Die Schule hat gedroht mir das Ordnungsamt am Hals zu schieben, wenn er nicht hingeht, ich kann unmöglich eine Strafe bezahlen da ich Alleinerziehend bin und keinen Unterhalt vom Vater bekomme.
Zum Vater haben die Jungs keinen Kontakt, beidseitig nicht erwünscht.
Nach gestern Abend habe ich beiden erstmal Hausarrest erteilt aber das kann ich nur einhalten, wenn ich selbst ständig Zuhause bleibe.
Ich habe noch 10 Tage Urlaub aber danach muss ich auch wieder arbeiten gehen. Ich bin Flugbegleiter und bin daher ein paar Tage immer wieder weg.
Bis jetzt hatten wir es immer mit Au Pairs geregelt aber die Jungs wollten keins mehr, meinten, sie konnten es alleine schaffen!!!!
Kann jemand mir bitte einen Rat geben???? Ich wäre sehr dankbar.

Robert Anwort von Robert

Hallo Pamela,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Kurz vorweg:
Du hast bei der Problemangabe, Deinen Vor-und Zunamen angegeben.
Aus Datenschutzgründen, werden Nachnamen nicht im KummerKasten veröffentlicht.
Das nur als Randnotiz, für den Fall das du Dich wunderst, weswegen ich Deinen Nachnamen unkenntlich gemacht habe.

So nun zu Deinem Problem.

Dein Sohn scheints ja faustdick hinter den Ohren zu haben, wie mir scheint.
Ich versteh nicht ganz, wieso Gespräche mit dem Jugendamt nicht geholfen haben.
Das Jugenamt hat, diesbezüglich doch Möglichkeiten Dir unter die Arme zu greifen.
Beispielsweise, könnte man Dir eine Familienhilfe an die Seite stellen, die Dich in schwierigen Situationen unterstützt.

Was die Schule und das Ordnungsamt angeht, sei da mal nicht so eingeschüchtert

Ich halte dies, eigentlich für eine sehr gute Idee.

Nach dem Schulgesetz, bezeichnet man, dass Fernbleiben des Unterrichts als Ordnungswidrigkeit.
Diese wird durch einen sogenannten Bußgeldbescheid bestraft.
Wenn du aufgrund Deiner finanziellen und wirtschaftlichen Lage nicht im Stande bist, die Auflagen dieses Bußgeldbescheides zu erfüllen, muss Dein Sohn nach §16 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in den sogenannten Jugendarrest.

Das heißt im Klartext: Er muss ins Gefängnis !
Dies betitelt keine Haftstrafe !


Ich bin der Meinung, dies wäre eine angemessene Erziehungsmaßnahme, welche durchaus, gewissen Auswirkungen auf Deinen Sohn haben könnte.

Letztendlich, dient es nur zu seinem Besten !

Dabei unterscheidet man in drei Abschnitten:



(1) Der Richter ahndet die Straftat mit Zuchtmitteln, wenn Jugendstrafe nicht geboten ist, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewußtsein gebracht werden muß, daß er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat.

(2) Zuchtmittel sind

1. die Verwarnung,
2. die Erteilung von Auflagen,
3. der Jugendarrest.


(3) Zuchtmittel haben nicht die Rechtswirkungen einer Strafe.


Rede am Besten diesbezüglich mit dem zuständigen Ordnungsamt.
Ich weiß es muss für Dich als Mutter hart sein, solchen Rat zu erhalten aber ich denke mal um Deinen Sohn vor dem kompletten Abrutsch zu bewahren, hilft nur diese Maßnahme.


Ich wünsche Dir alles, alles Gute für die Zukunft und viel Erfolg mit Deinem Sohn !!



Liebe Grüße



Robert