Problem von Mine - 18 Jahre

Hilflosigkeit

Hey ..
ich heiße mine und bin 18 jahre alt..
vor 3 montaen habe ich eine schulischeausbildung begonnen..diese kosten 320 euro im monat..
meine mutter meinte , wenn ich bafög erhalte( 212 euro) würde sie mit den rest dazu steuern.
leider ist meine mitter vor 2 monaten abgehauen und hat dien kontakt zu mir , meinem vater und meinen geschwistern komplett abgebrochen..

mein paps ist seit einem jahr abrbeitslos, und muss nun hart 4 beantragen.
das heißt ,dass wir unter der armutsgrenze leben müssen noch nicht mal genug geld haben, um die kosten für unser großes haus, und das grundstück auf treiben können..

eine wohnung bekomme wir nicht , weil die verieter ungerne an einen arbeitslosen vermieten wollen.
ich kann schlecht arbeiten gehen, da ich genug stress mit der schule habe.
was soll ich nun tun?
meinem dad geht es echt scheiße und iwr haben kein geld..
sollich die ausbildung abbrechen und als vollzeit kraft im einzelhandel aurbeiten, damit geld rein kommt.. oder was soll ich bzw wir machen???
ich kann nicht mehr =(

Robert Anwort von Robert

Hallo Mine,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Mir tut es sehr leid, wie du Dich in der momentanigen Situation fühlst, aber auf keinen Fall, solltest Du die Schule abbrechen.

Ich weiß nicht in welchem Bundesland du lebst, aber 212 ?uro ist in der Tat sehr sehr wenig.
Du könntest diesen jedoch aufstocken, indem du das Elternhaus verlässt.

Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Förderungshöhe: 212 ?uro
Voraussetzung: Bei den Eltern lebend

Aufstockend gäbe es die Möglichkeit bei Auszug aus dem Elternhaus einen höheren Leistungssatz zu beantragen, da BaFöG-Leistungsempfängern, welche nicht in der elterlichen Wohnung leben einen Regelsatz von

383 ?uro zusteht.

Außerdem, hat Dein Vater zusätzlich zum Harz IV, Anspruch auf Kindergeld.
Zusätzlich dazu, ist Deine Mutter zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

Da ich jedoch, kein Wissen über Deine familiären Hintergrundverhältnisse habe, informiere Dich bezüglich des Unterhaltes beim zuständigen Jugendamt.


Bei Bedarf, kannst du Dich gerne nochmal melden.


Bis dahin,

liebe Grüße


Rober