Problem von Anonym - 20 Jahre

ticket überstempelt was nun?

hallo,

ich hab echt scheiße gebaut und weiß nicht wie ich da rauskomme!!!!
ich fahre jeden tag von dem kreis heinsberg nach mönchengladbach.
mit der bahn. ich habe mir eine vierer karte gekauft, die man viermal abstempeln kann. diese ist wesentlich günstiger als eine monatkarte. kommen wir zum problem:
ich habe diese vierer karte mehrmals überstempelt und wurde jetzt damit erwischt.
jetzt habe ich panik was passiert. was passiert in solchen fällen, bei einem verwarngeld bleibt es wohl nicht oder??
bitte helft mir kann mich nicht mehr auf meine ausbildung konzentrieren und schlafen fällt auch schwer.
ich habe auch schon überlg eine selbstanzeige zu machen, ich weiß echt nicht weiter!!!

Franzi Anwort von Franzi

Liebe Unbekannte,

ich freue mich,dass du dich an uns wendest!

Oh je,da hast du aber echt Mist gebaut!Dein schlechtes Gewissen zeigt mir aber,dass du daraus gelernt hast.

Also,das Überstempeln einer Fahrkarte ist Betrug.Du hast die Fahrkarte absichtlich übergestempelt, um nicht zu zahlen. Desweiteren ist das ein sogenanntes "Erschleichen von Leistungen".Dein Fahrschein war nicht gültig und du bist trotzdem mit der Bahn gefahren.

Ich habe bei Wikipedia dazu einen Gesetzestext gefunden:

"Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

In dem Text geht es um das "einfache Schwarzfahren".

Zum Betrug habe ich das hier gefunden:

§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


In beiden Fällen sind Freiheitsstrafen oder Geldstrafen angesetzt.Da du noch unter 21 bist, kannst du Glück haben,dass du unter´s Jugendstrafrecht fällst.In dem Fall sind die Strafen nicht so hoch.Zu einer Anzeige wird es auf jeden Fall kommen.Es liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob eingestellt wird oder nicht.Wenn du dir vorher nichts zu Schulden kommen lassen hast, sind die Chancen, dass alles eingestellt wird,relativ hoch.In dem Falle müsstest du nur die festgesetzte Strafe des Beförderungsbetreibers zahlen.
Es kann aber durchaus sein,dass der Staatsanwalt nichts einstellt.In dem Fall kommt es dann zu einer Anhörung.Da kann ich dir nur dringend dazu raten,Reue zu zeigen und zu sagen,dass das nie wieder vor kommt.Das wird dann alles an den Richter weitergegeben und er entscheidet,welche Strafe du bekommst.Es muss nicht zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen.Es gibt auch Fälle, wo man direkt zum Richter geht und er das Strafmaß festsetzt.
Bei einer Gerichtsverhandlung werden die Kontrolleure als Zeugen geladen.Du bist die Angeklagte.Auch hier kann ich dir empfehlen,Reue und Einsicht zu zeigen.Der Staatsanwalt schlägt ein Strafmaß vor und der Richter entscheidet dann.
Eine Selbstanzeige ist in deinem Fall unnötig,weil die Anzeige schon läuft.

Warte erstmal ab!Du wirst in der nächsten Zeit Post bekommen,wo drin steht,wie es weitergeht.Wichtig ist,dass du aus deinem Fehler gelernt hast.
Ich kann dich vielleicht kurz beruhigen.Ein Bekannter von mir ist sehr oft schwarz gefahren.Bei ihm hat es sehr,sehr lange gedauert,bis er eine Strafe bekommen hat.Wie es bei zusätzlichem Betrug aussieht,weiß ich allerdings nicht aus meiner Erfahrung.Ich vermute, dass du eine Geldstrafe zahlen musst.Bevor man in den Jugendarrest oder ins Gefängnis kommt, muss schon einiges passiert sein.Eventuell können auch Arbeitsstunden auf dich zukommen.Die werden dann in Einrichtungen wie z.B. Altersheim,Kinderheim, Kirche usw. abgeleistet.

Ich drücke dir die Daumen,dass du mit einem blauen Augen davon kommst und dass du daraus gelernt hast.

Alles Liebe,
Franzi



Quellen: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Erschleichen_von_Leistungen