Problem von Anonym - 20 Jahre

Darf der Betrieb das?

Hallo,

ich muss jetzt mal ein wenig Dampf ablassen und euch Fragen wie eure Meinung zu dieser Sache ist...

Meine Freundin ist 16 jahre Alt und macht eine Ausbildung als Bäckereifachverkäuferin...
Heute hat Sie einen neuen Arbeitsplan für nächste Woche erhalten der wie folgt aussieht:

Sonntag: 13:00 - 15:00 in einem Verkaufsstand
Montag: 07:00 - 18:00
Dienstag: 07:00 - 13:00
Mittwoch: 07:00-18:00
Donnerstag: 13:00-18:00
Freitag: 07:00-18:00
Samstag: 07-00-13:00

Die Pausenzeiten etc. werden eingehalten...

Trotzdem ist so eine Arbeitswoche nicht erlaubt oder?!

Der Freie Tag wurde darin begründet das es Dienstag und Donnerstag jeweils nur ein halber Tag ist... Auch dies ist nicht zulässig?!

Bitte gebt mir einen Rat ob dies so in Ordnung ist, und wenn nicht, was ich dagegen tun kann...

Danke && Viele Grüße


Übrigens super arbeit die Ihr hier leistet!

Franzi Anwort von Franzi

Lieber Unbakannter,

ich freue mich,dass du dich an uns wendest!

Also, dieser Arbeitsplan ist so nicht zulässig! Jugendliche dürfen nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten.Jeder 2.Sonntag muss frei sein und sie hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag.Ein halber Tag ist kein Ruhetag.

Lies dir dazu bitte einmal das Jugendarbeitsschutzgesetz durch: http://www.azubi-coach.com/das-jugendarbeitsschutzgesetz-JArbSchG.html

Zuerst muss deine Freundin mit ihrem Chef reden.Zeigt dieser sich nicht einsichtig, wäre es sinnvoll,wenn sie sich an die Handwerkskammer wendet.
Allerdings ist das immer so eine Sache... Auf der eine Seite möchte man ohne Ärger die Ausbildung zu Ende führen,aber auf der anderen Seite hat man eben auch als Azubi Rechte.Ich kann mir gut vorstellen,dass es zu Ärger führen kann,wenn man sich an die Handwerkskammer wendet,um seine Rechte durchzusetzen.

Auf jeden Fall ist der Arbeitsplan so nicht zulässig!

Ich wünsche dir alles Liebe,
Franzi