Problem von Sara - 18 Jahre

ZWangseinweisung?

Liebes Kummerkastenteam,

Ich mache schon seit längerer Zeit SVV, d.h. ritzen. Langsam habe ich es satt mich zu verstecken, ich möchte zumindest zu Hause in kurzen Sachen rumlaufen können. Guten Kontakt habe ich zu meinen Eltern nicht, darum kümmert mich ihre Reaktion nicht. So wie ich sie kenne, werden sie mir aber erst einmal wenn sie es rausbekommen, Dinge wie PC oder Handy wegnehmen. Jetzt habe ich eine rechtliche Frage: Dürfen sie das? Ich bin 18 und diese Dinge gelten doch rechtlich gesehen, als MEIN Eigentum, oder nicht? Könnte ich mich im Notfall an das Jugendamt etc wenden?

Außerdem habe ich Angst, dass sie mich zwangseinweisen lassen würden. Dürften Sie das? Ich bin nicht suizidgefährdet. Und über 18

Robert Anwort von Robert

Hallo Sara,

vielen Dank für Deine Anfrage.

SVV (SelbstVerletztendesVerhalten), bedarf unbedingt einer Therapie !
Da es beim "Ritzen", meist nicht bleibt.

Nun zu Deinen Fragen:

Nein !
Wenn es Deine persönlichen Sachen sind, dürfen sie Dir überhauptnichts wegnehmen !
Eine Zwangseinweisung, darf nur vollzogen werden, wenn ein Arzt der Meinung ist, Dein Leben wäre durch das SVV, bedroht.
Dabei wird begutachtet, ob du emotional stabil bist, oder ob tatsächliche von einer Suizidgefahr auszugehen ist.
Wenn dies nicht der Fall, darf keine Zwangseinweisung vollzogen werden.

An das Jugendamt, kannst du Dich leider nicht wenden, da du volljährig bist.
Damit bist du für Dich selbst verantwortlich und könntest beispielsweise, aus der elterlichen Wohnung ausziehen.

Du trägst ab 18 Jahren, die Verantwortung für Dich und nicht Deine Eltern !



Alles Gute


Robert