Problem von Anonym - 17 Jahre

Schwerbehindertenausweis?

Hallo liebes KuKa-Team,
ich weiß nicht, ob ich bei Euch richtig mit meinem \"Problem\" bin, aber ich schreibe Euch in Hoffnung auf eine Antwort dennoch.

Zur kurzen Erklärung:
2008 und 2009 war ich in zwei Kinder- und Jugendpsychatrien, wo bei mir unteranderem Atypischer Autismus, Züge des Asperger-Syndroms, eine Entwicklungsstörung im sozialen bzw. gefühlsmäßigen Bereich und eine Soziale Phobie diagnostiziert wurden.

Seit Frühjahr diesen Jahres bin ich in einer speziellen Wohngruppe für Jugendliche mit dem Asperger-Syndrom nach §35a untergebracht.

Einer meiner Mitbewohner hat jetzt einen Schwerbehindertenausweis beantragt und auch erhalten. Er sagt, dass eine festgestellte Schwerbehinderung für das spätere Berufsleben durchaus von Vorteil sein kann. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob der Ausweis nicht auch Nachteile mit sich bringt.

Ich weiß, die Diagnostiken lesen sich wahrscheinlich \"sehr erschreckend\", aber so ist es ja nunmal bei Diagnosen. Es ist jetzt nicht so, dass ich ein psychisches Wrack bin. Eigentlich im Gegenteil: Verglichen zu meinen Mitbewohnern bin ich sehr agil, selbstständig und unterscheide mich (außer in manchen Verhaltensweisen) nicht sonderlich von Gleichaltrigen.

Und trotzdem überlege ich jetzt, ob ich nicht auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollte. Ich habe gehört, dass man später im Beruf nicht so einfach und vor allem nicht wegen seiner Beeinträchtigung gekündigt werden kann. Ich erwarte jetzt nicht, dass ich schlechte Arbeit leisten werde (auch hier ganz im Gegenteil: ich bin pflichtbewusst, eigenständig, verlässlich etc.), aber wenn dann doch mal etwas seien sollte will ich - gerade auch bei der aus wirtschaftlicher Sicht angespannten Zeit - nicht nachher \"betriebsbedingt\" der erste sein müssen, der geht.

Außerdem meinte mein Mitbewohner, dass es wohl auch steuerliche Vorteile hätte und in Anbetracht dessen, dass ich später wohl kein besonders großes Einkommen erwirtschaften werde, dieses sich finanziell positiv niederschlagen würde. Soll jetzt um Himmels Willen aber nicht so klingen, als würde ich es nur des Geldes wegen machen wollen!

Ich weiß nicht ob das möglich ist, aber ich würde wenn das ganze auch ohne Wissen meiner Eltern bzw. Betreuer des Wohnheimes machen, weil ich nicht möchte, dass es nachher negative Auswirkungen hat. Wird bei einem späteren gesetzlichen Betreuungsverfahren ein Schwerbehindertenausweis mit in die Entscheidung mit einbezogen bzw. schlägt sich das negativ \"zu meinen Lasten\" nieder? Oder ist das eher als ein \"Ergebnis\" der Diagnosen und nicht als zusätzliches Gutachten anzusehen?

Wie lange ist so ein Ausweis eigentlich gültig? Bzw. muss man bei der Beantragung etwas beachten, um die Gültigkeit zu erhöhen? Weil ich möchte nicht jedes Jahr einen enormen bürokratischen Aufwand deswegen haben.

Ich weiß überhaupt nicht, was ich jetzt machen soll. Ob ich ihn beantragen soll, oder vielleicht besser nicht. Überwiegen die Vor- oder die Nachteile? Leider kenne ich Vor- und Nachteile nicht wirklich und habe bei meiner Recherche nichts wirkliches finden können. Aber ich möchte da halt auch keinen Fehler begehen!

In der Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort!
Vielen Dank!

Stefan Anwort von Stefan

Liebe Ratsuchende,
ich freue mich das du dich mit deinem Problem an uns gewandt hast.

Ich kann nachvollziehen, dass dich diese Entscheidung beschäftigt. Gleich zu Anfang muss ich jedoch sagen: ich habe davon keine Ahnung! Alles was ich dazu weiß habe ich mir durch Internet-Seiten angeeignet (siehe dazu auch die Quelle).

Hier mal ein Auszug zu den (teilweise ja bekannten) Vorteilen:
?Zu den Vergünstigungen zählen bei einem Grad der Behinderung von 50 % und mehr:
Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.
Hilfen zur Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes, z. B. technische Hilfen oder Lohnkostenzuschüsse.
Beschleunigung des Eintritts des Renten- bzw. Pensionsbezuges.
Überstundenbefreiung (Wunsch).
Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Bevorzugte Abfertigung bei Behörden.
Je nach Höhe des zuerkannten GdB diverse Steuererleichterungen: So kann ein Pauschbetrag jährlich steuermindernd geltend gemacht werden.
Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen etc.
Ab 80 % Behinderung gibt es Freibeträge beim Wohngeld. Davon profitieren vor allem Bezieher von kleinen Renten.
Die Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen kann mit Schwerbehindertenausweis ermäßigt werden.
Die Bahncard kann für die Hälfte des Normalpreises bei mindestens 80 % GdB erworben werden.
Mitgliedsbeiträge in Verbänden und Vereinen (z. B. ADAC) sind häufig reduziert.
Je nach zusätzlichen Merkmalen gibt es Vergünstigungen bei Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kfz-Steuer, Freifahrten, Reduzierung der Eintrittspreise. ?

Es ist Grundsätzlich so, dass ein Schwerbehindertenausweis vom Staat her gesehen NUR Vorteile bringen soll. Daher sind die ?Nebenwirkungen? nicht gewollt und haben sich erst aus den Erfahrungen heraus ergeben.

Zu den Nachteilen gehören die Schwierigkeiten bei der Berufswahl, Berufswechsel und dem beruflichen Fortkommen. Dennoch wird Betroffenen in einem ?gesicherten Arbeitsverhältnis? geraten, die Vorteile zu nutzen.

Und jetzt meinen Teil dazu: Für mich bedeutet das im Klartext, dass ein Ausweis vielleicht erst dann angefordert werden sollte, nachdem du einen Arbeitsplatz hast. Inwiefern ich damit richtig liege weiß ich leider nicht.

Ich hoffe ich konnte dir zumindest etwas helfen,

Alles Gute,
Stefan

(Quelle: http://www.ueberleben-mit-brustkrebs.de/mein-leben/sozialrechtliches/article-schwerbehindertenausweis---vorteile--nachteile--antrag-17799.html )

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