Problem von carolin - 21 Jahre

Schwester 8 Jahre- Aufenthaltsbestimmungsrecht?

ich habe eine schwester die 8 jahre alt ist und die zu hause mit unserer mutter einfach nicht mehr klar kommt.
meine oma und meine mutter wohnen im selben haus, meine schwester hat ihr zimmer bei unserer oma unten in der wohnung.meine mutter zieht es nicht vor, sich um meine schwester zu kümmern, sie geht lieber zu ihrem lebensgefährten oder party machen.
meine kleine schwester ist seelisch und körperlich sowie in der schule total fertig.
sie hat den wunsch geäußert, dass sie zu mir ziehen wolle.
zu mir: ich bin 21 jahre alt, wohne mit meinem freund in einer 3 zimmer-wohnung zusammen, es wäre auch ein zimmer für sie frei.
könnte ich meine kleine schwester bei uns aufnehmen?
mfg carolin

Stefan Anwort von Stefan

Liebe Carolin,
ich freue mich, dass du dich mit deinem Problem an uns gewandt hast.

Es ist uns jedoch nicht erlaubt, eine Rechtsberatung durchzuführen. Ich möchte dir jedoch den Hinweis geben, dich an das zuständige Jugendamt zu wenden. Grundsätzlich ist es nützlich ?Beweise? zu sammeln. Das kann in deinem spezifischen Fall schon eine andere Person (nicht unbedingt dein Freund) sein, welcher bezeugt, dass das Verhalten deiner Mutter eine Kindeswohlgefährdung (ggf. den Begriff mal googeln) darstellt. Die Angestellten des Jugendamtes werden dich jedoch besser beraten können als wir. Daher wäre das Jugendamt eine ?gute? Anlaufstelle.

Ich wünsche dir und deiner Schwester alles Gute für die Zukunft,

Stefan