Problem von Anonym - 16 Jahre

Einbürgerung

Hallo liebes Kummerkasten Team,

ich bin 16 Jahre alt und habe einen Türkischen Pass. Ich möchte die Deutsche Staatsangehörigkeit annehemen. Aber ich weiß nicht genau wie ich das tun soll.
Ich bin in der 10 Klasse und besuche ein Gymnasium. Würde ich die Einbürgerung bekommen? Wie lange würde es dauern, bis ich meinen Deutschen Pass habe? Welche Papiere bzw. Unterlagen müsste ich mitbringen?

Danke schon im vorraus.

Andreas Anwort von Andreas

Hallo türkisches Mädchen,
in deinem Alter bist du noch deinen Eltern unterstellt. Deswegen kann es sein, das du noch einige Zeit warten musst.
Im Internet gibt es ein türkisches Portal, in dem du deinen Wunsch äußern kannst. www.turkdunya.de
Hier kannst du deine Frage an erfahrene Mitmenschen stellen.
Auf www.info4alien.de => gehe hier auf den Punkt: Einbürgerung
Da wird unter vielen weiteren Infos zur Einbürgerung Folgendes geschrieben.
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:
Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
mindestens ein Elternteil
1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und
2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).
Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.
Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
Du siehst, dass ich dir hier keine weitere umfassende Auskunft schreiben kann, weil es ein komplexes Thema ist, das im Einzelfall entschieden werden muss. Du kannst dich vielleicht mit einer Freundin zusammen ans Internet setzen und die passenden Seiten sichten. Zuständig ist dann das türkische Konsulat. Ob Eines in deiner Umgebung ist, musst du ebenfalls übers Internet feststellen.
Ich wünsche dir Erfolg für deinen Schritt deine Einbürgerung zu bekommen.
Gruß vom
Andreas