Problem von Anonym - 15 Jahre

Wurde meine Mitschülerin vergewaltigt ??

Hallo liebes Kuka team

ich weiß von meiner besten freundin (lisa) , dass eine mitschülerin (tina,14 jahre) aus meiner klasse ihr erstes mal hatte!! lisa sagte mir, dass tina besoffen war als es passierte .ihr "freund" hätte sie sozusagen verführt. sie war aber betrunken ( sie hat jedoch den alkohol freiwillig getrunken ) und dann hätte er mit ihr sex gehabt...und alle freunde haben an der tür "mitgehört"..
tina kam jetzt 3 tage nicht in die schule und lisa hat mir gesagt , dass tinas freund sich jetzt von ihr getrennt hat.....

tina hatte starke schmerzen im unterleib und blaue flecken im intimbereich....
die beiden haben auch nicht verhütet..

UND JETZT MEINE EIGENTLICHE FRAGe:

Kann man dies jetzt schon eine Vergewaltigung nennen? ich bin mir nicht ganz sicher. tina hat zwar selbst den alkohol getrunken ( war deshalb auch nicht ganz zurechnungsfähig ) und hat denk sex anscheinend auch gewollt, aber ihr freund (wenn man ihn überhaupt so bezeichnen kann) war ja wohl auch nicht ganz zärtlich!!

darf tina ihn anzeigen???

Anwort von Michael

Hallo,
Wenn Tina tatsächlich der Auffassung ist, sie sei vergewaltigt worden, MUSS sie den Täter anzeigen. Strafbar ist der Tatbestand der Vergewaltigung nach §177 Abs. 2 StGB. Meiner Meinung nach sieht das ganze schwer nach einem sexuellen Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen (§179 Abs. 5 Satz 1 StGB) aus.
Tina sollte sich umgehend mit ihren Eltern darüber unterhalten, auch wenns sehr schwer fällt. Danach sollte sie zusammen mit ihren Eltern den Jungen anzeigen.