Feedback zu "Von zu Hause weg und nun?"
Leider muss ich Jeanett widersprechen.
Eltern sind verpflichtet, Ihren Kindern die erste Ausbildung bis 25 J. zu bezahlen.
Das heißt, es besteht Anspruch auf Kindesunterhalt.
Wie hoch dieser ausfällt, hängt natürlich vom Einkommen der Eltern ab.
Allerdings wird darauf das Kindergeld angerechnet, sofern er es bekommt.
Nachzulesen ist die Unterhaltshöhe in der Düsseldorfer Tabelle.
MFG
http://mein-kummerkasten.de/286136/Von-zu-Hause-weg-und-nun.html
Natürlich hast du recht, Kinder haben bis 25, wenn sie noch in Ausbildung sind, Anspruch auf Unterhalt.
http://www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/kindesunterhalt.html