Problem von Anonym - 20 Jahre

Darlehnensvertrag ja oder nein?

Hallo liebes, Kuka team!
Mein Freund und ich sind nun bereits seit 5 Jahren zusammen, und ich vertraue ihm sehr!
Aus diesem Vertrauen raus, habe ich ihm auch vor kurzem Geld geliehen, damit er seinen Wunsch erfüllen kann, allerdings verhält er sich seitdem sehr merkwürdig. Er will nicht, dass seine Freunde oder seine Familie es erfahren, und der Frage wie er so schnell an Geld gekommen ist weicht er immer aus.
Ich habe es meiner besten Freundin erzählt, die fassungslos ist, und ihm misstraut.

Ich überlege nun ein Darlehnensvertrag abzuschließen, obwohl ich es nicht wierklich für richtig empfinde und Angst habe ihn zu verletzen. Soll ich es trotzdem wagen und ihm den Vertragsabschluss vorschlagen?

Die Abmachung ist nämlich eigentlich, dass er das Geld auf unser gemeinsames Konto zurückzahlt, um unsere Zukunft (hochzeit/Haus etc) zu sichern.

Bernd Anwort von Bernd

Hallo liebe Unbekannte,

wenn ich das richtig verstehe willst Du einen Vertrag mit Deinem Freund machen, der über ein bereits gewährtes Darlehen geht? Also im Nachhinein?

Was bringt Dir ein solcher Vertrag? Soweit ich das als Laie beurteilen kann: das Recht ihm, wenn er dann nicht vertragskonform bezahlt eine Zivilklage anzuhängen.
Und wenn er dann nicht zahlen kann oder will?
Kannst Du eine "eidesstattliche Versicherung" beantragen.
Die Kosten trägst Du für alles, worin Du Dir Rechtsbeistand holst! Und für die Verfahren sowieso!

Wenn er Dich betrogen hat, wirst Du ihm vielleicht auch noch ein Strafverfahren anhängen können!
Für Betrug gibt es schon auch manchmal Haftstrafen ohne Bewährung?
Hilft Dir dann nur nix, weil ein Häftling nicht genug verdient, Dir die Schulden zurückzuzahlen!

Ich habe die Erfahrung gemacht: mein "bester Freund" ist nun "bestrafter Betrüger"! (Freiheitsstrafe auf Bewährung, Bewährungszeit bereits "bestanden": also: ein unbescholterner Bürger!)
Ohne die von mir angestrebten Verfahren wäre er nach "Privatinsolvenz" quasi Schuldenfrei!
Er haftet (nach sechs Jahren) nur noch für den Teil seiner Schulden, die einer Straftat zuzurechnen sind.
Also: ich zahle, damit ich mir überhaupt eine Option auf Rückzahlung erhalten bleibt. Die Höhe der Rückzahlung bestimmt wer? (Du kriegst nen Lachkrampf, wenn ich es Dir verrate!)
"Mein" Anwalt hat mich zu einer 'Zwangsvollstreckung' bei meinem Freund veranlaßt, wobei ich bereits vorher wußte, dass der angesetzte Wert niemals erreicht werden konnte.
Was ich erst nachher kappiert habe: nicht der Erfolg, sondern der Wertansatz im Vollstreckungsantrag war der Berechnungsfaktor, nach dem ich "Meinen" Anwalt zahlen durfte!

Warum schreibe ich Dir das alles?
Im Endefekt wird es wohl billiger bleiben, zumindest über die nun schon gezahlten Summen hinaus nicht noch Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten zahlen zu müssen.

Ich leihe nun niemandem auch nur einen Cent!

Wenn es gilt, schenke ich mein Vermögen her!

Und das dann ohne "Wenn und Aber"!

Da bin ich doch lieber ein vertrauensvoller Mensch, der ab und an eins auf die Mütze kriegt,

Als Anwälten zu erlauben, dass sie über "Streitwerte", die sie ihren Mandanten einreden, ihr eigenes Geld zu drucken!


Aber sag doch endlich, was für einen Traum Du Deinem Freund finanziert hast?
Vielleicht sind ja doch alle "Horrorszenarien" die ich hier gezeichnet habe absolut daneben?

Das wünsche ich Dir! Das Dein Vertrauen nicht enttäuscht wird!

Alles Liebe,

Bernd