Problem von Nadine - 17 Jahre

schwangerschaft

Hallo mein Name ist Nadine (17) werde in 2 Monaten 18 und bin in der 5.ssw. Ich lebe mit meiner Mutter alleine und sie weiß auch von der SS. Ich habe meine ausbildung abgebrochen und muss noch die berufsschulpflicht erfüllen. Jetzt zu meinen Fragen:

Ich und der kindsvater (22) möchten in eine eigene Wohnung ziehen (wird auch genehmigt von meiner Mutter). Als er seine 1. Wohnung vor 1 Jahr bekommen hat, hat er auch erstausstattung vom amt bekommen. Ich War die ganze zeit nicht beim Amt gemeldet da meine Mutter zu viel verdient (ca. 1300€). Würde ich bei einem Auszug meiner Mutter und einem zusammen ziehen in eine bedarfsgemeinschaft dann auch ALG ll und erstausstattung Für Wohnung und Kind bekommen trotz das der kindsvater die erstausstattung schon für sich bekommen hat? Wenn ja, wann könnte oder müsste ich mich beim Amt melden und mich um alle Formulare kümmern?


LG

Delia Anwort von Delia

Hallo Nadine,

wir arbeiten hier nur ehrenamtlich und haben nicht die benötigte Ausbildung um derart spezifische Fragen zu beantworten, vor allem weil es in vielen Angelegenheiten auch noch regionale Unterschiede gibt.
Am besten meldest du dich direkt beim Amt und fragst einfach nach, dann hast du deine Informationen und kannst auf Nummer sicher gehen. Ein "zu früh" gibt es dafür nicht, du kannst bereits jetzt einfach mal anrufen oder direkt vorbeigehen und deine Situation schildern.

Alles Gute wünsche ich euch dreien!