Problem von Anonym - 18 Jahre

Mit 25 von bei den Eltern wohnen ?

Hallo ich bin 18 und meine eltern leben von Harz 4 und ich wollte nur mal fragen ob ich auch mit 18 auziehen kann, den für eine Wohnung ist schon gesorgt weil ich dann bei meiner Freundin wohnen werde also bei ihren Eltern geht das überhaupt und wenn ja wieso muss ich mit 25 dann noch zuhause leben bitte beantworten

danke schonmal für die antworten

Bernd Anwort von Bernd

Hallo junger Mann,

grundsätzlich bist Du mit 18 Jahren volljährig und kannst machen, was Du willst. Also auch wohnen, wo Du willst.
Woher Du die Information hast, dass Du bis 25 bei Deinen Eltern leben musst, ist mir schleierhaft.
Was ich mir vorstellen kann (womit das zusammenhängen könnte):
solange Du nicht wirtschaftlich unabhängig bist (z.B. noch in der Ausbildung), sind im Grunde Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig. Und bekommen auch unter Umständen Kindergeld für Dich ausgezahlt, bis Du 25 Jahre alt bist.
Wenn Du also ausziehst und dennoch auf die finanzielle Unterstützung Deiner Eltern angewiesen bist,
Wenn Du Miete zahlen musst, die nicht anfallen würde, solange Du bei Deinen Eltern wohnst
und wenn Dein Auszug von zuhause nicht z.B. durch Deinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bedingt unumgänglich ist:

kann ich mir vorstellen, dass das dann evtl. zur Streichung des Kindergeldanspruchs führt?!

Nun kenne ich mich mit Hartz 4 nicht wirklich aus. Aus früheren Zeiten (als es noch "Sozialhilfe" hieß) weiß ich, das es sogenannte Wohnberechtigungsscheine gab.
Das bedeutete, dass Menschen mit geringem Einkommen die Berechtigung zugesprochen bekamen, sogenannte "Sozialwohnungen" zu beziehen. Also Wohnungen mit geringerer Miete.
Die Berechtigung wurde erworben,
"wenn das ermittelte Gesamt-Einkommen aller Haushaltsangehörigen die für sie geltende Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt".

Wenn Du also nichts verdienst und zum Haushalt Deiner Eltern gehörst, wird die Chance für Deine Eltern eventuell höher, solch einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen. Bzw. könnte ihre Miete steigen, wenn sie durch Deinen Auszug über die für den Wohnberechtigungsschein maßgebende Einkommensgrenze kommen.
In der Vergangenheit war es teilweise auch so, dass die Größe der zustehenden Wohnung von der Anzahl der Haushaltsangehörigen abhängig war.
Wenn eine Familie damals Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein bekam und die Kinder auszogen,
Wurde schon auch mal der Restfamilie gesagt, dass sie nun ja nicht mehr eine solch große Wohnung benötigen und sie wurden vergattert, in eine eine nun "angemessene" Wohnung umzuziehen.

Wie geschrieben: was davon heute gilt, kann ich nicht beurteilen.

Frage doch vielleicht zuerst einmal Deine Eltern:
- was sie an Unterstützung bekommen und wovon diese Unterstützung im Einzelnen abhängig ist (z.B. Wohngeld? Wohnberechtigungsschein?)
- Ob sie Kindergeld für Dich bekommen und ob das wegfallen würde, wenn Du ausziehst?

Und frage Dich selber,
- ob Du Unterstützung von Deinen Eltern brauchen wirst, wenn Du ausgezogen bist?
- ob Deine Eltern diese Zusatzbelastung werden tragen können?

Und frage Dich nicht zuletzt, wie sicher Du Dir Deiner Liebe zu Deiner Freundin bist. Denn auch dass solltest Du Dir ganz klar machen: solange Du Dir nicht selber finanziell eine Wohnung leisten kannst, bist Du abhängig. Von Deinen Eltern oder von Deiner Freundin und deren Eltern.

Mit 18 und frisch verliebt, denkt man "nicht im Leben" daran, wie hässlich Trennungen oft sind.
Und wo Du nicht Mieter mit eigenem Mietvertrag bist, gibt es auch keine Kündigung.