Problem von Anonym - 23 Jahre

Jugendamt

Ich habe ein grosses Problem.
Ich habe eine kleine Tochter 3 Jahre und bekomme jetzt mein 2 Kind. Ich habe als Hilfe vom Jugendamt die sozialpädagogische Familienhilfe.
Die kommt aber nur 1 mal in der Woche vorbei.
Das Jugendamt sagt ich werde mit 2 Kindern überfordert sein und wollen wenn das 2 Kind kommt meine Tochter für paar Stunden die Woche zu meinen Adoptiveltern geben.
Aber damals als ich 17 war haben wir die angezeigt mene Schwester und ich wegen Kindesmisshandlung.
Da waren wir vor dem Amtsgericht.Das Amtsgericht hat dann gesagt das wir nicht mehr zu denen müssen und sind ins Jugendheim gekommen.
Das 2 Problem ist das ich keinen habe der auf meine Tochter aufpasst wenn ich das 2 Kind kriege.
Das Jugendamt sagt,dass ich meine Tochter doch zu meinen Adoptiveltern geben kann,obwohl die das Sorgerecht entzogen bekommen haben!!!!!!!
Ich habe gesagt auf keinen Fall weil keiner dabei ist wenn meine Tochter bei denen ist.
Das Jugendamt bestimmt wo ich mein Kind hingebe!
ZU meiner Schwester darf ich sie nicht gebn weil sie kifft mit ihrem Freund zu dem Vater von dem Kind auch nicht weil der Alkohol drinkt,aber zu denen,darf ich sie schon geben obwohl denen das Sorgerecht entzogen worden ist 2001 wegen Kindesmisshandlung.
Ist das gerecht das habe ich doch zu bestimmen wo ich sie hingebe und wenn man keinen findet dann muss meine Tochter eben für ein oder 2 Tage ins Heim oder was meinen Sie?

Anwort von Michaela

Hallo,

am besten gehst du mit deinem Problem zu einem Anwalt, der sich mit Familienrecht auskennt. Beim Amtsgericht kannst du einen Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen, wenn dein Einkommen, soweit du eins hast, einen bestimmten Satz nicht übersteigt (erkundige dich darüber bitte beim Amtsgericht). Der Anwalt wird für dich mit dem Jugendamt reden und die beste Lösung für dich herausbekommen, soweit das möglich ist. Wichtig ist, dass du nicht alleine bist, wenn du deine Einwände durchsetzen möchtest.

Viel Glück & viele Grüße,

Michaela