Problem von Anonym - 15 Jahre

Bestrafung oder nicht?

Hi liebes Kummerkastenteam

Eine Freundin von mir prahlt immer damit, dass sie mit 15 von Zuhause weg gelaufen ist.
Sie meint, dass danach nichts weiter passiet ist, aber hätten sie oder ihre Eltern nicht bestraft werden müssen?
Die Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht?
Wie sehen solche Strafen aus?
Haftstrafe? Geldstrafe?
Wer wird bestraft?

Danke schon einmal im Vorraus!

Anwort von Sabine

Hallo!

Ob es eine Bestrafung für Deine Bekannte gegeben hat, dass liegt im Ermessen der Eltern, ob sie es für erforderlich gehalten haben.
Interessant wäre noch zu wissen, ob sie von den Eltern wieder eingefangen wurde oder von der Polizei.
Haben ihre Eltern sie wieder eingefangen oder ist sie alleine zurückgekommen, so ist niemand dahinter gekommen und es liegt alleine bei den Eltern, ob sie sie bestrafen oder nicht. Es muß keine Bestrafung stattfinden. Oft reicht schon ein klärendes Gespräch um zu verstehen warum sie fortgelaufen ist.
Sollte sie die Polizei zurückgebracht haben, so werden die Eltern von der Polizei angesprochen und es findet vielleicht ein Gespräch zwischen Eltern Polizei statt, wobei die Eltern ermahnt werden ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Eine Anzeige, Geldstrafe oder dergleichen erfolgt eigentlich nur, wenn ein öffentliches Interesse besteht, sprich, etwas gravierendes passiert ist, als sie abgehauen ist. Irgendwo muß ein Schaden entstanden sein, dass eine Anzeige folgt.

Lieben Gruß.