Problem von Anonym - 17 Jahre

Unzulässige Maßnahmen des Arbeitgebers

Hallo,
ich bin in 1. Lehrjahr der Ausbildung.Unser Meister holt immer nur mich ins Büro wenn was kaputt ist.Wir sind aber 6 leute die was kaputt machen könnten. Und wenn ich was falsch gemacht habe zieht er immer Überstunden ab, oder wenn man nicht duscht. Heute hat er mir beim duschen zugeschaut, das ich auch dusch.

Ist das alles erlaubt ?

Anwort von Falko

Hi, Dir bei Duschen zuzuschauen wenn Du das nicht willst ist kein zulässiger Eigriff in die Privatsphäre. Der Arbeitgeber hat auch nicht das Recht Vorschriften über Maßnahmen an deinem Körper zu Machen.(Duschen). Darüber das Du Dich gegenüber deinen Kollegen ungleich behandelt fühlst solltest Du den Arbeitgeber informieren.Sollte das nicht fruchten ziehe Hilfe zu Rate. Der Arbeitgeber ist zur gleichbehandlung seier Schutzbefohlenen verpflichtet.
LG