Problem von Varenia - 36 Jahre

Vergewaltigung

Wann ist eine Wiederholungstat eine Wiederholungstat?
Ich wurde von meinem Nachbarn, mit dem ich befreundet war, über 5 h in seiner Wohnung eingeschlossen. er lies mich nicht mehr gehen, er zwang mich unter Messergewalt zum Sex, 4 mal musste ich ran, er drohte mir, mich um zu bringen.
irgendwann früh lies er mich doch gehen, obwohl, ich gedacht hatte dies seien meinen letzten Stunden. Mir war bekannt, dass er schon gesessen hat.
Ich habe danach die Kripo gerufen und er wurde festgenommen u. bleibt bis zur Verhandlung in Uhaft.
Aus Akteneinsicht erfuhr ich, dass er schon mal wegen Körperverletzung und mehrfacher Vergewaltigung, 2 Jahre u. 6 Mon. bekommmen hat, es war 1986.
Ist er nun Wiederholungstäter oder ist die Sache verjährt. im Bundeszentralregister ist sie noch drin. Er hat sich auch danch noch mehrere Male bis 1993 was zu Schulden kommen lassen. Wer kann mir in dieser Sache helfen?

Anwort von Sabine

Hallo!

Es tut mir unendlich leid, was Du da durchmachen mußtest. Ich hoffe, er wird seine gerechte Strafe bekommen. Mit dem, was er Dir angetan hat, läßt es sich jedoch wohl nie aufrechnen.
Ich denke schon, dass es noch als Wiederholungstat eingestuft wird. 100 % rechtliche Auskunft wirst Du jedoch bei einem Anwalt oder gar Fachanwalt für Strafrecht bekommen. Diese Frage wird Dir bestimmt kostenlos und vielleicht sogar am Telefon beantwortet. Ich würde es an Deiner Stelle erst einmal versuchen. Es tut mir leid, dass ich Dir keine 100 % Antwort geben kann, aber die Gesetzeslage ist manchmal so verzwickt, dass man als Laie kaum noch dort durchsteigt. Dafür haben wir aber zum Glück unsere Fachanwälte, die sich täglich damit beschäftigen.
Schaue einfach mal in die gelben Seiten und rufe einen Fachanwalt an.

Lieben Gruß.