Problem von Anonym - 23 Jahre

Vater macht Ausbildung, Mutter erzieht

Sehr geerhtes Kummerkasten-Team,

ich bin 23 Jahre alt und mache eine Ausbildung. Ich bin im 1. Lehrjahr und bekomme montalich 420? netto. Meine Freundin ist ebenfalls 23 Jahre alt und geht einer 400?-Tätigkeit nach. Bis Ende des Jahres wird es so weiter gehen, bis sie in den Mutterschutz kommt.
Im Februar wird unsere Tochter geboren werden, wobei ich nicht weiß, wie ich das finaziell geregelt bekommen soll. Verheiratet sind wir nicht, ebenfalls wohnen wir nicht zusammen.
Nun wollte ich gerne wissen, ob und wieviel Unterhalt ich ihr zahlen muss oder ob das, bis ich meine Ausbildung abgeschlossen und eine Festanstellung habe, vom Jugendamt übernommen wird.
Zusätzlich würde ich gerne wissen, ob ich, wenn ich die Ausbildung abgeschlossen habe, die Unterhaltszahlungen, die bis dato vom Amt kamen, zurückzahlen muss, zusätzlich zu dem, was sich für das Kind an Unterhalt anhäuft, während die weiteren Monate/Jahre vergehen.
Eventuell wäre auch ganz hilfreich, wenn ich wüsste, wieviel das sein wird.
Das sind meine Kernfragen, obwohl mir noch einiges mehr unter den Fingernägeln brennt. Jedoch kann ich mir das meiste davon noch selbst beantworten.
Ich fände es super, wenn mir jemand diese drei Fragen beantworten könnte, ohne dass ich dafür zu diversen Beratungsstellen gehen muss.

Vielen Dank im Voraus

Anwort von Sabine

Hallo!

Das Jugendamt kann Dich hierüber gewiss beraten, aber ich frage mich, ob Du überhaupt Unterhalt bezahlen mußt, wenn sie keine Forderungen stellt. Du bist erst zur Zahlung verpflichtet (soweit ich weiß), wenn sie es auch bei Dir geltend macht. Meldet sie sich nicht, dann wird sie den Unterhalt wahrscheinlich nicht brauchen. Seid ihr denn kein Paar mehr? Seid ihr getrennt, dass sie Unterhalt geltend machen könnte?
Das wäre wichtig zu wissen um richtig anworten zu können.
Wie gesagt, Du könntest Dich zu meinen vielleicht beim zuständigen ortsansässigen Jugendamt beraten lassen oder bei einem Rechtsanwalt (vielleicht Fachanwalt für Familienrecht). Da Du nur ein geringes Einkommen hast, wäre es vielleicht eine Möglichkeit einen Berechtigungsschein auf Beratungshilfe zu bekommen, so dass Dich die Beratung beim Anwalt lediglich 10,- ? kosten würde. Diesen Berechtigungsschien auf Beratungshilfe kannst Du beim - für Deinen Wohsitz - zuständigen Amtsgericht bekommen (Beratungshilfestelle) und unter Vorlage von Nachweisen von regelmäßigen Einkommen und Ausgaben diesen Schein erwirken/beantragen/bekommen.

Lieben Gruß