Problem von Anonym - 22 Jahre

Antwort: Problem vom 11.12.2006, 23:10 Uhr von Olga (28 Jahre)

hallo,

ich rate dir, sag ihr sie, soll zum Anwalt gehen,...
wie ich es verstanden habe, hat sie kinder mit ihm und will sich auch endgültig trennen (Frage: hat er die deutsche Staatsbürgerschaft? wenn ja, dann hat sie nach drei Jahren selbstständigen Aufenthalt, auch nach der trennung), ansonsten hat sie die möglichkeit dank ihrer Kinder (wenn er deutsch ist) Aufenthalt zu bekommen, zB, wenn sie nicht verheiratet ist

AM BESTEN SOLL SIE ZU EINEM ANWALT, DER AUSLÄNDERRECHT MACHT GEHEN.

sie will sich ja auch trennen...

PS.: Ich arbeite bei einem ganz guten Anwalt, darum weiß ich wovon ich rede...

Hoffe konnte auch etwas helfen

Anwort von Sabine

Hallo

und danke für Dein Feedback.

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