Problem von Anonym - 35 Jahre

Schwanger vom One-Night-Stand

Hallo ich hab da einige sorgen und kene mich auch nicht aus vieleicht könen sie mir helfen.
Also ich bin Verheiratet, aber seit langem getrend lebend.Nun bin ich mal seit langem mal wieder aus gegangen und hab leider leider ein riesen großen fehler gemacht, hab mit einem mann geschlafen, wahr auch betrunken.
Mein problem ist ich kene ihm nicht er wolte mich besuchen kommen gab ihm auch meine adresse aber ist nie erschienen jetzt steh ich da und bin schwanger und kene den vater nicht einmal was für eine schande
ich schäme mich richtig weis auch garnicht wie ich das dem jugenamt sagen sol
wie ist das eigendlich wenn man noch verheiratetist aber getrend lebend und ein kind von einem anderen mann hat aber trozdem noch den namen von ehe mann trägt muss der ehe mann unterhalt zahlen weil ich ja noch verheiratet bin oder wie geht das und wie ist das ich kene dehn mann mit dem ich geschlafen hab überhaubt nicht wie geht das eigendlich jett weiter?

Anwort von Sabine

Hallo!

Wenn Du das Kind während der Zeit des Getrenntlebens vom noch Ehemann zur Welt bringst, dann ist dieses Kind ehelich geboren, aber verpflichtet Deinen Ehemann nicht zur Unterhaltszahlung, da er nicht der leibliche Vater des Kindes ist.
Soweit ich informiert bin.
100 % Angaben kann Dir hierzu aber sicherlich auch ein Anwalt geben und auch gut beraten. So bist Du auf Nummer sicher.
Es ist zwar oder vielleicht unangenehm, wenn man keine Angaben zum Vater machen kann, aber die gesamte Story muß niemanden interessieren vom Amt. Es reicht, wenn Du sagst, dass der Vater nicht bekannt ist. Mehr müssen die eigentlich nicht wissen.

Lieben Gruß